Am siebten Tag sollst du ruhen - dieser Grundsatz aus der Bibel ist nicht für alle Angestellten möglich. Viele müssen auch immer wieder an Sonn- und Feiertag arbeiten. Betroffene haben dabei allerdings bestimmte Rechte. Das sollten Sie dazu wissen:
Ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich erlaubt?
Im Gegenteil: Arbeit ist an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich von 0 bis 24 Uhr verboten. Das steht klar im Arbeitszeitgesetz. Allerdings gibt es viele Ausnahmen, bei denen die Sonntagsruhe verschoben oder die Arbeit an diesem Tag komplett erlaubt werden kann.
Viele Branchen sind von den Ausnahmen betroffen
Unter welchen Bedingungen darf die Sonntagsruhe verschoben werden?
Bei regelmäßiger Schichtarbeit darf die gesetzliche Sonntagsruhe um sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden. Das heißt, dass die Schicht bis sechs Uhr morgens dauern oder frühestens um 18 Uhr beginnen darf.
Bei welchen Ausnahmen ist Arbeit an diesen Tagen normal erlaubt?
Laut des bayerischen Arbeitsministeriums ist Dienst an Sonn- und Feiertagen immer dann ganz normal erlaubt, wenn die Arbeit nicht einfach auf den nächsten Werktag verschoben werden kann. Das ist immer dann der Fall, wenn es ein öffentliches Interesse gibt oder die Versorgungssicherheit garantiert werden muss. Konkret betroffen sind unter anderem Menschen, die für Rettungdienste, die Gastronomie, die Presse oder in der Landwirtschaft arbeiten.
Welche Grenzen gelten dabei?
Das Gesetz schreibt vor, dass Mitarbeiter mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben müssen. Nur in wenigen Branchen lassen sich Ausnahmen im Vertrag festhalten. So lässt sich die Zahl der freien Sonntage beispielsweise im Rundfunk auf zehn und in der Tierhaltung sogar auf sechs verringern.
Der Chef darf die Sonntagsdienste ungleich verteilen
Gibt es ein Recht auf Ausgleich?
Ja, Arbeitnehmer haben das Recht auf einen Ersatzruhetag. Das bayerische Arbeitsministerium gibt an, dass Angestellte bei Sonntagsdiensten innerhalb von zwei Wochen an einem Werktag frei bekommen müssen. Bei einem Feiertag unter der Woche liegt diese Frist bei acht Wochen.
Haben Angestellte Anspruch auf einen Zuschlag?
Nein, das sieht das Gesetz nicht vor. Mehr Geld beim Dienst an Sonn- oder Feiertagen kann aber im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Darf der Chef die Sonntagsdienste ungleich verteilen?
Grundsätzlich gilt, dass der Chef seine Angestellten gleich behandeln muss. Unter bestimmten Bedingungen darf er aber Mitarbeiter entlasten - beispielsweise wenn die einen Verwandten pflegen. Die anderen müssen dann unter Umständen mehr arbeiten. sge