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Asylpolitik: Bayern erleichtert Flüchtlingen Zugang zum Arbeitsmarkt

Asylpolitik

Bayern erleichtert Flüchtlingen Zugang zum Arbeitsmarkt

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    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Foto: Matthias Balk, dpa

    Flüchtlingen in Bayern wird ab sofort der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Die bayerische Staatsregierung setzt damit eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. "Wir haben uns in der Asylpolitik eine Balance von Humanität und Ordnung zur Richtschnur gemacht. CSU und Freie Wähler haben dafür vereinbart, die sogenannte "3+2 Regel" noch offensiver anzuwenden", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag in München. 

    Die Koalition reagiert damit auch auf Kritik aus der Wirtschaft: Viele Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren - auch wegen des Fachkräftemangels - die hohen Hürden für Flüchtlinge auf dem Weg in eine Ausbildung kritisiert.

    Eignung zu einer Ausbildung soll im Einzelfall entschieden werden

    Die Ausländerbehörden erhielten Herrmann zufolge am Montag die notwendigen Vollzugshinweise und können nun direkt im Rahmen "ihres Ermessens" besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie darüber entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf. "Ich denke hier an besonders Engagierte, die beispielsweise überdurchschnittliche Schulleistungen vorweisen können. Auch wer ein besonderes bürgerschaftliches Engagement an den Tag gelegt hat, soll profitieren", sagte Herrmann. Schnelle Fortschritte beim Erwerb der deutschen Sprache oder Arbeitseinsätze vor einer Ausbildung zählen ebenfalls zu den Integrationsleistungen.

    "Auf diese Weise schaffen wir mehr Raum, jedem Einzelfall und seinen Besonderheiten gerecht zu werden. Nach wie vor bestehen wir auf eine saubere Klärung der Identität, schon aus Sicherheitsgründen", sagte Herrmann. Allerdings sei die Vorlage eines Passes nicht mehr zwingend. Akzeptiert würden auch andere behördliche Dokumente, sofern sie zum Nachweis der Identität taugten. Um die Planungssicherheit der Arbeitgeber zu verbessern, dürfen die Ausländerbehörden von nun an ohne weitere Einschränkungen Berufsausbildungen bereits bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erlauben.

    Gute Nachrichten gibt es Herrmann zufolge auch für besonders gut integrierte Geduldete, die ohne eigenes Verschulden nicht abgeschoben werden könnten, etwa weil der Herkunftsstaat die Aufnahme verweigert. "Dieser Personenkreis bekommt die Chance auf einen verlässlichen Status, darf weiter arbeiten und erhält eine dauerhafte Bleibeperspektive", sagte er. Damit schaffe Bayern als erstes Bundesland schon jetzt Klarheit für einen Personenkreis, der voraussichtlich ab Januar 2020 von der neuen "Beschäftigungsduldung" profitiert, die der Bundesgesetzgeber noch auf den Weg bringen wolle.

    Wer Straftaten verübt, hat schlechte Karten

    "Was bei all dem aber klar sein muss: Wer Gewalttaten verübt, mit Drogen handelt oder sonstige Straftaten begeht, hat keine Zukunft in unserem Land, sondern wird konsequent abgeschoben", sagte Herrmann.

    Vorsichtiges Lob für die Lockerung kam sogar von den Grünen. "Es ist ein Fortschritt", sagte Fraktionschefin Katharina Schulze (Grüne). Der nächste Schritt sei nun die Anwendung auch rückwirkend auf alle ungeklärten Fälle und auf die Flüchtlinge, die jetzt noch in Vorbereitungsklassen säßen. "Damit bekommen unsere Unternehmen Planungssicherheit, dem Fachkräftemangel wird entgegengewirkt und die Integration wird weiter vorangebracht."

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