Der Energiekonzern Eon prüfe eine Klage gegen die Verfügung des Bundesumweltministeriums, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Unter Berufung auf Branchenkreise hieß es weiter, auch andere Konzerne zögen rechtliche Schritte in Betracht.
Atomkraftwerke sollen für drei Monate abgeschaltet werden
Die Koalition in Berlin hatte am Dienstag beschlossen, die sieben ältesten Reaktoren für eine genaue Überprüfung drei Monate lang vom Netz zu nehmen. Das Moratorium soll klären, ob die Vorkehrungen hierzulande ausreichen, um eine Katastrophe wie sie sich aktuell in Japan ereignet zu verhindern. Blieben die sieben Kernkraftwerke dauerhaft vom Netz, könnte das Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen, hieß es bei den Unternehmen.
Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den vorübergehenden Stillstand mit einem Paragrafen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll. Diese Grundlage sei äußerst wacklig, heißt es dem Zeitungsbericht zufolge beim größten deutschen Energieversorgers Eon. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig.
Atomkonzerne prüfen Klage wegen Abschaltungen
"Das wird unsere Juristen beschäftigten", zitierte das Blatt eine nicht genannte Quelle in der Spitze eines zweiten Energieversorgers. Auch der RWE-Konzern hatte diese Woche angekündigt, den Inhalt der Weisung zum Herunterfahren seines Kraftwerks Biblis A rechtlich prüfen zu lassen.
Ursprünglich hatte der Konzern Eon angekündigt, sein Kraftwerk Isar 1 freiwillig abschalten zu wollen. Dies habe der Konzern gestoppt, nachdem die Bundesregierung angekündigt hatte, alle sieben Altkraftwerke vom Netz zu nehmen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Das Atomkraftwerk laufe nun in einem stark reduzierten Betrieb weiter, bis eine behördliche Verfügung vorliege, wurde ein Sprecher zitiert. In der Nacht auf Donnerstag wurden die beiden Atomkraftwerke von EnBW, Neckarwestheim und Philippsburg, heruntergefahren.