Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Interview: Diesel-Musterklage: Verbraucherschützer mahnen zu Geduld

Interview

Diesel-Musterklage: Verbraucherschützer mahnen zu Geduld

    • |
    Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands vzbv, Klaus Müller.
    Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands vzbv, Klaus Müller. Foto: Daniel Naupold, dpa (Archiv)

    Die mehr als 200.000 Unterstützer der Diesel-Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen müssen sich nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) auf ein langes Verfahren einstellen. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung könnten möglicherweise mehrere Jahre vergehen, sagte VZBV-Chef Klaus Müller unserer Redaktion im Interview.

    Ein Dauerbrenner bei Verbrauchern und Politik gleichermaßen ist die Altersvorsorge. Sie werben für ein Standardprodukt, wie etwa in Großbritannien, wo die Menschen am Kapitalmarkt beteiligt werden. Wenn Sie Versicherungsvertreter wären, wie würden Sie Riester-müden Kunden die Vorteile Ihres Produkts anpreisen?

    Klaus Müller: Riester war gut gedacht, hat aber nicht wie gewünscht funktioniert. Zu teuer, zu wenig Ertrag für eine Vorsorge im Alter. Kein Wunder also, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher enttäuscht sind. Die Marktwächter haben gerade aufgedeckt, dass bei Riester-Rentenversicherungen Verbraucher in bestimmten Konstellationen auf Teilbeiträge doppelte Abschluss- und Vertriebskosten zahlen. Solche Fälle stärken das Vertrauen der Verbraucher in Deutschland natürlich nicht. Mühevoll angespartes Geld muss in die Anlage fließen und nicht in die Hände der Vermittler. Es besteht Handlungsbedarf. Verbrauchern muss jetzt ein vernünftiges Altersvorsorgeprodukt angeboten werden, mit dem sie langfristig gut fürs Alter vorsorgen können. Dabei muss sich ein Standardprodukt an den Bedürfnissen der Verbraucher orientieren.

    Wie soll das Produkt aussehen?

    Müller: Wir brauchen ein einfaches Produkt mit einem niederschwelligen Zugang. Es muss einfach zu verstehen sein, mit wenig Beratung auskommen und natürlich renditestark sein. Das kann gelingen, wenn wir in Aktien investieren und auf teure Garantien verzichten.

    Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ist in die Spur gesetzt. Ihr Verband gibt sich siegessicher. Was macht Sie so optimistisch?

    Müller: Inzwischen sind es schon mehr als 210 000 Verbraucher, die sich ins Klageregister eingetragen haben. Das zeigt, wie stark das Interesse an der Klage gegen VW ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband – kurz VZBV – fordert, dass VW einer großen Gruppe von Verbraucherinnen und Verbrauchern den Schaden ersetzen muss, der durch die Manipulation der Software entstanden ist. Aber auch aus einem anderen Grund ist der Fall VW ein ganz besonderer Fall. Er hat beschleunigt, dass die Musterfeststellungsklage am 1. November 2018 in Kraft getreten ist – mehr als drei Jahre, nachdem der VW-Abgasskandal bekannt wurde. Deshalb klagen wir und sehen der neuen Herausforderung durchaus optimistisch, aber auch mit viel Respekt entgegen. Die Musterfeststellungsklage ist eine Feststellungsklage, keine Leistungsklage. Wir werden mit Spannung zum Gericht nach Braunschweig schauen. Die Musterfeststellungsklage endet entweder mit einem Vergleich oder einem Urteil. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der VZBV die Klage verliert. Wir dürfen aber nicht vergessen: Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vergehen möglicherweise mehrere Jahre.

    Die Digitalisierung bedeutet für die einen die schöne neue Welt, für die anderen ist sie eher ein Albtraum. Werden die Verbraucher von der Bundesregierung und der EU ausreichend geschützt oder hinkt Politik der Entwicklung hoffnungslos hinterher?

    Müller: Der VZBV wurde als Experte in die Daten-Ethikkommission berufen. Es ist gut, dass Verbraucherschützer mit am Tisch sitzen. Gerade bei der Algorithmen-Kontrolle gibt es viel zu tun. Gesellschaftlich relevante Prozesse mit algorithmischer Entscheidungsfindung brauchen ein unabhängiges und staatlich legitimiertes Kontrollsystem. Hier reden wir von Kreditscoring oder Prozessen, die automatische Auswahl von Stellenbewerbern einsehen und überprüfen können. Sie müssen hinsichtlich rechtlicher Grundlagen und individueller und gesellschaftlicher Auswirkungen kontrolliert werden können. Zudem haben Verbraucher ein Bedürfnis und ein Recht auf Information: Verbraucher müssen verstehen können, dass diese Entscheidung automatisiert getroffen wird. Sie müssen wissen, was die Kriterien für eine Entscheidung sind. Nur dann können sie zustimmen oder Einspruch erheben und Daten korrigieren. Es ist ein weiter Weg hin zu Transparenz und Fairness im Umgang mit Daten.

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden