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Kernkraft: RWE klagt gegen die Abschaltung von Biblis A

Kernkraft

RWE klagt gegen die Abschaltung von Biblis A

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    Die Zentrale des RWE Konzerns in Essen. RWE klagt gegen die vorläufige Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis A in Hessen. Dies sei allein schon aus Sicht der Aktionäre nötig. (Archiv) dpa
    Die Zentrale des RWE Konzerns in Essen. RWE klagt gegen die vorläufige Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis A in Hessen. Dies sei allein schon aus Sicht der Aktionäre nötig. (Archiv) dpa

    Der Energieversorger RWE klagt gegen die von der Bundesregierung angeordnete Abschaltung auf Zeit des hessischen Atomkraftwerks Biblis A. RWE teilte am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd mit, dass namhafte Juristen Zweifel daran hätten, ob die rechtliche Grundlage für das drei Monate währende Moratorium tragbar sei. "Das wollen wir gerichtlich klären." Dies sei schon allein aus aktienrechtlicher Sicht geboten. Desweiteren begrüße der Konzern die angekündigte Sicherheitsüberprüfung aller 17 deutschen Atomkraftwerke.

    RWE klagt, E.ON nicht

    Der Energiekonzern E.ON klagt hingegen nicht gegen die angeordnete Abschaltung seiner Reaktoren Isar I und Unterweser. "Trotz der Zweifel über die Rechtmäßigkeit sollen während des Moratoriums juristische Auseinandersetzungen nicht im Vordergrund stehen", teilte der Düsseldorfer Konzern mit.

    Die Bundesregierung hatte vor gut zwei Wochen vor dem Hintergrund des Unglücks im japanischen Atomkraftwerk Fukushima die Abschaltung sieben älterer Reaktoren verfügt und die beschlossene Laufzeitverlängerung für drei Monate ausgesetzt. Grundlage war das Atomgesetz. Danach kann die Aufsichtsbehörde die Abschaltung eines Kraftwerks verlangen, wenn etwa Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen. Die Betreiber, neben E.ON noch RWE, EnBW und Vattenfall, hatten zunächst alle juristische Schritte gegen die Anordnung erwogen.

    Röttgen stellt Kriterienkatalog für Atomkraftwerke vor

    E.ON bekräftigte seine Hoffnung auf eine sachliche Diskussion und Entscheidung. "Wir beabsichtigen, uns konstruktiv einzubringen und möchten die Debatte nicht durch juristische Auseinandersetzungen beeinträchtigen", hieß es weiter. Sollte es im Ergebnis zu einem schnellen Ausstieg aus der Kernenergienutzung in Deutschland kommen, müssten hierbei alle Konsequenzen auf Netzstabilität, Endkundenpreise und Erzeugungsmix berücksichtigt werden.

    Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte am Donnerstag den Kriterienkatalog für die Prüfung der Atomkraftwerke vorgestellt. Demnach soll auch die Widerstandsfähigkeit der Meiler bei unwahrscheinlichen Ereignissen wie hohen Tsunamiwellen, starken Erdbeben und anderen Klimaeinflüssen untersucht werden, ebenso bei Flugzeugabstürzen und Terroranschlägen. Die Grünen kritisierten den Katalog als zu vage. Atomkraftgegner mahnten, die hohen Risiken der Kernenergie seien längst bekannt und die Tests daher überflüssig.

    Atomkraftwerke sollen auf Naturkatastrophen getestet werden

    Untersucht werden soll nun, inwiefern die deutschen Reaktoren bei Naturkatastrophen oder anderen Einflüssen von außen abgeschaltet werden können, die Kühlung sichergestellt und die Unversehrtheit der Anlagen nach außen gewährleistet werden kann. Es sollen auch Notfallsituationen unabhängig äußerer Einflüsse unterstellt werden - etwa Ausfall der Kühlkette, lang andauernder Notstromfall, beschädigte Brennelemente bis hin zur Kernschmelze. Norbert Röttgen erklärte, mit diesen Vorgaben sei "weitestgehend alles abgedeckt". dapd/AZ

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