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Handwerk
02.01.2019

Kommt die Meisterpflicht zurück?

Sicherlich, ein Fliesenleger muss sein Handwerk verstehen. Einen Meisterbrief – oder eine Ausbildung – brauchen Gründer aber seit 2004 nicht mehr, wenn sie sich selbstständig machen möchten.
Foto: Martin Schutt, dpa (Symbol)

In einigen Handwerksberufen kann sich seit 15 Jahren jeder selbstständig machen. Viele stört das, sie fordern eine Reform. Und tatsächlich bewegt sich etwas.

Schreiner brauchen ihn, Frisöre auch, genauso Metzger und Elektrotechniker: den Meisterbrief. Wer sich in einem dieser – und in 37 weiteren – Berufen selbstständig machen möchte, muss mit dem Dokument nachweisen, dass er weiß, was er tut. In vielen anderen handwerklichen Berufen fällt diese Meisterpflicht seit 2004 weg. Damals hat die rot-grüne Regierung beschlossen, den Zugang zu 53 Berufen zu öffnen und die Meisterpflicht gekippt. Seitdem kann praktisch jeder, der möchte, etwa Fliesenleger, Raumausstatter, Instrumentenbauer, Goldschmied oder Schildermacher werden. Denn auch eine Ausbildung in diesen Berufen ist keine Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Der Meisterbrief soll die Sicherheit für Verbraucher erhöhen

Die Entscheidung fiel damals vor dem Hintergrund einer hohen Arbeitslosenquote. Durch den Wegfall der Meisterpflicht sollte es leichter werden, einen eigenen Betrieb zu gründen. Das wiederum sollte ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Schon vor 15 Jahren hat sich vor allem im Handwerk Widerstand gegen die Gesetzesänderung geregt – vergeblich. Seitdem kommt das Thema immer mal wieder auf. Denn die Meisterpflicht hat nach wie vor etliche Befürworter, in der Politik wie in den Betrieben. Nun fachte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, die Diskussion wieder an. Er dringt darauf, den Meisterbrief für einige Berufe wieder verpflichtend einzuführen. „Wir können nicht jeden wild darauflos arbeiten lassen“, sagt er. Eine Wiedereinführung der Meisterpflicht werde zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und faireren Marktbedingungen führen, meint er.

Ganz ähnlich sieht es Alfred Kailing, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben. „Es macht Sinn, etwa im Fliesenlegerhandwerk oder bei Rolladen- und Jalousiebauern den Meisterbrief als Zugangskriterium für die Selbstständigkeit wieder einzuführen“, sagt er. Der Meistertitel sei ein Siegel für Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Die Gesetzesänderung vor 15 Jahren habe dazu geführt, dass sich viele Einzelpersonen selbstständig gemachten. „Diese Firmen überdauern häufig nicht einmal die fünfjährige Gewährleistungspflicht am Bau. Verbraucher haben da oft das Nachsehen“, sagt er. Wollseifer sagt: Viele der Solo-Selbstständigen erwirtschaften im Jahr weniger als 17.500 Euro. „Damit müssen sie den Kunden gar keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Sie können ihre Leistungen natürlich deutlich günstiger anbieten als andere.“ Dazu komme, dass einige Solo-Selbstständige keine Beiträge zu Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zahlten, so der Handwerkspräsident. Das erhöhe nicht nur ihr Risiko, im Alter zu verarmen. Es verzerre auch den Wettbewerb, findet Wollseifer. „Deshalb ist es richtig, die Fehlentwicklungen, die mit der Abschaffung der Meisterpflicht in Gang gesetzt wurden, zu überprüfen und zu korrigieren“, meint er.

Bayern beantragt im Bundesrat die Wiedereinführung der Meisterpflicht

In der Politik steht das Thema Meisterbrief auch schon wieder auf der Tagesordnung. Bereits im September hat Bayern einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der darauf abzielt, die Meisterpflicht für bestimmte Berufe wieder einzuführen. Auch dem Freistaat geht es um Verbraucherschutz und darum, dass neugegründete Betriebe auch Bestand haben. Der Antrag geht aber auch noch auf einen anderen Punkt ein: die Fachkräftesicherung durch die Ausbildung.

Denn ausbilden dürfen weiterhin nur Meisterbetriebe, selbst dann, wenn man keinen Meisterbrief braucht, um sich selbstständig zu machen. Der Grund: Ein Meisterbrief bescheinigt den Ausbildern, dass sie fachlich und persönlich geeignet sind, ihr Wissen weiterzugeben. Und genau hier sieht Alfred Kailing von der HWK Schwaben ein Problem: „In Kleinstbetrieben wird kaum ausgebildet, weil die fachliche Qualifikation nicht vorhanden ist. Nur fünf Prozent aller Ausbildungsverträge werden in den nicht zulassungspflichtigen Handwerken abgeschlossen“, sagt er.

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Nicht nur der Bundesrat berät das Thema, auch im Bundestag wurde unlängst darüber diskutiert. Sowohl die AfD- als auch die FDP-Fraktion hatten Anträge gestellt, die sich mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht befassten. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD sind schon einen Schritt weiter. Im Koalitionsvertrag schreiben sie: „Wir werden prüfen, wie wir den Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können.“ Das zuständige Wirtschaftsministerium hat deshalb einen Arbeitskreis gebildet, um gemeinsam mit dem Handwerk, aber auch Vertretern der zulassungsfreien Berufe zu beratschlagen, ob und wenn ja, wie die Meisterpflicht wieder eingeführt werden soll. Ein juristisches Gutachten vom Münchner Professor Martin Burgi, das die Handwerkskammer in Auftrag gegeben hatte, sieht dafür gute Chancen.

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