Megaupload.com bot seinen Nutzern seit 2005 an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Das an sich ist nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten. Rechteinhabern soll so ein Schaden von 500 Millionen Dollar entstanden sein.
Mitte Januar wurde Megaupload von Ermittlern geschlossen
Mitte Januar wurde das Filesharing-Portal Megaupload von Ermittlern geschlossen. Der in Kiel geborene Gründer Kim Schmitz wurde am 20. Januar in Neuseeland festgenommen und sein Anwesen nahe Auckland durchsucht. Am 20. August ist eine Anhörung im Prozess um seine mögliche Auslieferung an die USA geplant. Im Fall eines Verfahrens in den USA drohen Schmitz bis zu 20 Jahre Haft.
Allein im Jahr 2010 soll Schmitz durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 31 Millionen Euro) verdient haben. Insgesamt soll er demnach mehr als 175 Millionen Dollar (etwa 130 Millionen Euro) illegal verdient haben, heißt es.
Gericht glaubt nicht an verstecktes Vermögen bei Schmitz
Der Oberste Gerichtshof in Auckland wies am Mittwoch die Argumentation der Staatsanwaltschaft zurück, Schmitz verfüge noch über verstecktes Vermögen, mit dem er fliehen könne. Die US-Behörden fordern die Auslieferung von Schmitz, unter anderem wegen Verletzung des Urheberschutzes und Betrugs. Damit bleibt Kim Dotcom auf freiem Fuß.
Freudestrahlend verließ Schmitz in Begleitung seiner hochschwangeren philippinischen Frau Mona daraufhin das Gerichtsgebäude. Vergangene Woche war er gegen Kaution freigelassen worden. Neben der Beschlagnahme seines Vermögens sei auch seine Familie ein Grund, weshalb Schmitz ein Interesse daran habe, in Neuseeland zu bleiben, hatte der Richter argumentiert. In der Berufungsentscheidung wurde auf die strengen Auflagen verwiesen, die für die Freilassung des Gründers der Internet-Downloadplattform gelten.
Kim Schmitz wollte Vermögen zurück bekommen
In einem zweiten Prozess verhandelte das Oberste Gericht in Auckland am Mittwoch über die von Schmitz geforderte Freigabe eines Teils seines eingefrorenen Vermögens. Er hatte die Freigabe von 220. 000 neuseeländischen Dollar (etwa 137.000 Euro) pro Monat verlangt, um seinen extravaganten Lebensstil zu finanzieren. Mit dem Geld müsse er unter anderem Leibwächter, Kindermädchen und die Miete seiner Villa am Stadtrand von Auckland bezahlen, argumentierte er.
Die Staatsanwaltschaft hielt die Summe für überzogen und das Gericht bewilligte dem Deutschen schließlich einen einmaligen Betrag von umgerechnet rund 62.000 Euro, unter anderem um den Unterhalt und die medizinische Versorgung seiner Frau zu bezahlen.