Geht es nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums (BMU), sollen Hausbesitzer offenbar noch stärker als bisher einen Beitrag zu den Klima- und Energiezielen des Bundes leisten. Einem Bericht zufolge plant das Ministerium, die Vorschriften für die Gebäudedämmung zu verschärfen. Demnach sollen die harten Auflagen künftig auch für Altbauten gelten - und nicht wie bisher nur für neue Häuser und öffentliche Gebäude.
Im Falle größerer Renovierungsarbeiten könnten demnach auch Besitzer privater Eigenheime zu weitreichenden Dämmungsmaßnahmen verpflichtet werden.
Erwogen wird dem Bericht zufolge auch eine schrittweise Verschärfung der Abgasnormen für bestehende Heizkessel, so dass mehr alte Anlagen ausgetauscht werden müssten. An diesen Austausch sollen demnach ebenfalls umfangreiche Auflagen zur Gebäudedämmung geknüpft werden.
Zehn Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien
Das BMU will einem Bericht der "Bild" zufolge harte Dämm-Vorschriften für Wohnhäuser künftig ausweiten, sodass diese nicht nur bei Neubauten gelten, sondern auch bei alten Häusern. Demnach könnten Hausbesitzer zu weitreichender Dämmung verpflichtet werden, wenn Häuser umfangreich saniert werden. Auch die Abgasnormen für alte Heizkessel könnten verschärft werden. Womöglich müssten dann mehr Kessel ausgetauscht werden. Damit verknüpft werden könnten neue Dämm-Auflagen. Zudem wird die Auflage diskutiert, Heizkessel zu zehn Prozent mit erneuerbaren Energien zu befeuern.
Bußgelder bis 50.000 Euro drohen
Wer sein Gebäude nicht gemäß der Energieeinsparverordnung saniert, muss schon heute mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auch die regelmäßige Inspektion und Wartung bestimmter Anlagen oder der Aushang eines Energieausweises müssten eingehalten werden. Wer als Vermieter versäumt, seinem potenziellen Mieter auf Wunsch diesen Ausweis vorzulegen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro rechnen.
Seit dem 31. Dezember 2011 schreibt die Energieeinsparverordnung zudem eine Dämmung der obersten Geschossdecken verpflichtend vor. Ausgenommen sind lediglich Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben.
Auflagen für Hausbesitzer: So ist es bisher
Welche Auflagen Hausbesitzer für den Klimaschutz und die Energieziele des Bundes leisten müssen, ist im wesentlichen an zwei Stellen geregelt - dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die EnEV wurde zuletzt 2009 verschärft und sieht seitdem besonders harte, verpflichtende Vorschriften für die Wärmedämmung bei Häusern vor, die neu gebaut werden. Das EEWärmeG zielt darauf, den Anteil erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung zu erhöhen und sieht auch Regelung zum Schadstoffausstoß von Heizkesseln vor.
Immobilienwirtschaft fordert mehr Fördergelder
Die Immobilienwirtschaft kritisiert, dass noch schärfere Auflagen die Hausbesitzer massiv belasten und fordert mehr Fördergelder, um die Energieziele des Bundes tatsächlich umzusetzen. Die staatliche Förderbank KfW fördert die energetische Sanierung von Altbauten und die Wärmedämmung neuer Häuser jährlich mit Milliardensummen. Für Hausbesitzer gibt es Zuschüsse und flexible Kredite. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut ein Förderprogramm zum Einbau umweltfreundlicher Heizungen und zum Austausch alter Heizkessel. AZ, afp