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  3. Bahn-Streik am 21.4.23: Wie lange & wo wird bei der DB gestreikt?

Deutsche Bahn
28.04.2023

Bahn-Streik im April 2023: Wie lange und wo wird gestreikt?

Beim Bahn-Streik heute am 21. April 2023 stehen die Züge in Deutschland still.
Foto: Boris Roessler, dpa

Der Bahn-Streik am 21. April 2023 legt den Zugverkehr zum Großteil lahm. Wann, wo und wie lange wird am Freitag von der EVG gestreikt? Das sind die Infos.

Der Bahn-Streik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat am Freitag, 21. April 2023, um 3 Uhr begonnen. Von dem Warnstreik sind heute sowohl der Fernverkehr als auch der Regionalverkehr massiv betroffen. "Der Bahnverkehr der DB steht derzeit aufgrund des Streiks der EVG still. Die Situation an den Bahnhöfen ist aktuell ruhig", teilte die Deutsche Bahn am Freitagmorgen mit.

Erst am 27. März 2023 hatte es einen Warnstreik der EVG gegeben. Der dauerte den ganzen Tag und hatte so große Auswirkungen, dass die Deutsche Bahn den Fernverkehr und große Teile des Regionalverkehrs für den Zeitraum des Streiks einstellte. Davon waren nicht nur Pendler und Reisende betroffen, sondern auch der Güterverkehr.

Wie läuft nun der Bahn-Streik im April 2023 ab? Wie lange dauert er? Hier finden Sie die aktuellen Informationen.

Bahn-Streik am 21. April 2023: Wann ist er?

Wie die EVG am Mittwoch angekündigt hatte, wird am Freitag, 21. April 2023, seit 3 Uhr bei der Deutschen Bahn und anderen Bahnunternehmen in Deutschland gestreikt.

Wie lange dauert der Bahn-Streik am 21. April 2023?

Dieses Mal wird der Bahn-Streik laut EVG nicht den ganzen Tag dauern, sondern bis um 11 Uhr. EVG-Vorstandsmitglied Cosima Ingenschay sagte dazu: "Wir setzen ein deutliches Zeichen, dass wir nicht die Fahrgäste sondern die Unternehmen treffen wollen, indem wir diesmal zu einem zeitlich befristeten Warnstreik in den frühen Morgenstunden aufrufen."

Obwohl der Streik nur bis 11 Uhr angesetzt ist, dürfte es den ganzen Tag weitere Zugausfälle und Verspätungen geben. Vor allem im Fernverkehr wird es wahrscheinlich länger dauern, bis sich der Bahnverkehr wieder normalisiert hat.

Lesen Sie dazu auch

Es gibt außerdem einen Flughafen-Streik im April 2023. Am Freitag werden wieder die drei Flughäfen in Düsseldorf, Köln/Bonn und Hamburg bestreikt.

Wird es durch den EVG-Warnstreik bei der Bahn große Einschränkungen geben?

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, den Fernverkehr am 21. April 2023 bis 13 Uhr komplett einzustellen. Danach soll er langsam wieder hochgefahren werden - Pendler und Reisende müssten am Freitag aber bis zum Abend mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen.

Video: dpa

Auch im Regionalverkehr geht die Deutsche Bahn von "erheblichen Einschränkungen" aus. Hier dürfte es nach 11 Uhr ebenfalls noch lange dauern, bis sich der Bahnverkehr wieder normalisiert - auch wenn die DB davon ausgeht, dass er schneller als der Fernverkehr anläuft. Konzernpersonalvorstand Martin Seiler riet dazu, heute auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. "Alle, die umplanen können, sollten das tun", sagte er.

Auch Güterzüge sind vom Bahn-Streik betroffen. An den Rangierbahnhöfen haben sich Staus gebildet.

Deutsche Bahn und EVG verhandeln: Warum gibt es einen DB-Streik am Freitag?

Die EVG verhandelt aktuell in zweiter Runde mit den etwa 50 Bahnunternehmen in Deutschland. Bei der Deutschen Bahn betrifft das ungefähr 180.000 der 230.000 Mitarbeiter.

Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr Gehalt bei höheren Einkommen. Die Laufzeit soll bei zwölf Monaten liegen. 

Im öffentlichen Dienst gab es zuletzt einen Vorschlag bei einer Schlichtung. Die Deutsche Bahn hat sich bereit gezeigt, diesen bei den nächsten Verhandlungen am 25. April als Grundlage für die eigenen Tarifverhandlungen zu übernehmen.

Der Vorschlag im öffentlichen Dienst sieht ab März 2024 einen Sockelbetrag von 200 Euro und dann ein höheres Gehalt von 5,5 Prozent, mindestens aber um 340 Euro vor. Vorher soll schon gestaffelt ein Inflationsausgleich von insgesamt 3000 Euro ausgezahlt werden. Die EVG lehnt es allerdings ab, den Vorschlag aus dem öffentlichen Dienst als Grundlage für die eigenen Tarifverhandlungen zu nehmen. (mit dpa)