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  3. Geldanlage: Provisionsverbot soll Finanzberatung ehrlicher machen

Geldanlage
19.04.2023

Provisionsverbot soll Finanzberatung ehrlicher machen

Angebote der Bank sollten Verbraucherinnen und Verbraucher immer in Ruhe prüfen.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Verbraucherschützer klagen, Beratungsgespräche von Banken und Versicherungen seien in Wahrheit eher Verkaufsgespräche. Die EU-Kommission will nun reagieren.

Ob Bürger eine private Altersvorsorge abschließen, Familien für einen großen Urlaub zu sparen versuchen oder Berufstätige eine Lebensversicherung zum Aufbau von Kapital wünschen – das Thema Provision spielt stets eine Rolle. Zumindest noch. Verbraucherschützer fordern seit Langem, das gängige Geschäftsmodell zu verändern. "Wir bekommen den Interessenkonflikt über die provisionsgetriebene Vermittlung, bei der die Provision im Mittelpunkt steht und nicht die bedarfsgerechte Beratung, nur dadurch gelöst, dass wir ein Verbot beschließen", sagt Isabelle Buscke, die das Brüsseler Büro der Verbraucherzentrale Bundesverband leitet. 

Sie scheint die EU-Kommission auf ihrer Seite zu haben. Im Mai will die Brüsseler Behörde einen Vorschlag zur Reform ihrer Kleinanlegerstrategie vorlegen. Und in der Branche herrscht Nervosität – erst recht seit die zuständige EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness in einem Brief an den EU-Parlamentarier Markus Ferber (CSU) Ende vergangenen Jahres Sympathie für ein Provisionsverbot erkennen ließ. Das sorgte vor allem in Deutschland für Aufregung. 

Statt einer Beratung gibt es oft ein Verkaufsgespräch

In der Bundesrepublik wird die Zahl der Berater, die etwa in Banken, Sparkassen oder Versicherungen Finanzprodukte auf Provision verkaufen, auf etwa 300.000 geschätzt. Vermittler erhalten häufig eine Vergütung von drei bis fünf Prozent des angelegten Betrages für den Abschluss und von ein bis zwei Prozent pro Jahr für den Bestand. Würde ein Gesetz diese gängige Praxis untersagen, dürfte die Branche nur noch ein Honorar für die Beratung verlangen. 

Während es in Brüssel heißt, dass dies zu günstigeren Produkten und unabhängigerer Beratung führen könne, mahnt Ferber, dass insbesondere Kleinanleger – das Gros der Menschen lege unter 50 Euro pro Monat an – auf der Strecke bleiben würden. "Sie können nicht die 180 Euro für das Honorar auf den Tisch legen, damit sie überhaupt mal eine Beratung kriegen", sagt er. Der Finanzpolitiker sieht die Gefahr, dass diese Kunden "am Ende ins Internet getrieben" würden – "mit null Beratung", zudem ohne Garantie, "dass man nicht in die falschen Finger gerät". 

In den Niederlanden gilt bereits ein Provisionsverbot

Ferber fordert zwar ebenfalls eine Reform der aktuellen Regelung, nach der "Investoren auch mit Kleinstbeträgen mit Informationen überschüttet werden müssen, aus denen sie nicht mehr schlau werden". Doch "Schwarz-Weiß-Lösungen" in Form von Verboten hält er für falsch. Man müsse vielmehr die Ungereimtheiten, etwa auf Kundeninformationsblättern, angehen wie auch die existierenden Informationslücken schließen. Mehr Transparenz und mehr Klarheit ja, aber einen an das jeweilige Produkt angepassten Ansatz. Bei einer klassischen Hausratsversicherung, "bei der es acht Euro Provision gibt", sehe die Lage etwa anders aus als bei einer Lebensversicherung.

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Auch Buscke beklagt "dicke Schinken klein gedruckter Informationen". Die Forderung nach größerer Transparenz reicht ihr aber nicht. "Mit mehr Informationen hat man noch immer keine bedarfsgerechte Beratung", sagt sie. Im Zweifelsfall würde das eher zu einem Wettbewerb um die niedrigsten Kosten führen. Die Frage sei: "Wo werden die Anreize gesetzt für eine Beratung, die dem Verbraucher dient und nicht den Anbietern?" Als Beispiele führen Befürworter eines Provisionsverbots regelmäßig Großbritannien und die Niederlande an. Dort habe dessen Einführung zu sinkenden Kosten für Verbraucher geführt, betont auch McGuinness.

Verbraucher wissen oft nicht, wie viel sie bezahlen

Ferber dagegen verweist darauf, dass die heutige Regelung den 27 Mitgliedstaaten bereits die Wahl lässt, sich für die eine oder die andere Praxis zu entscheiden. Tatsächlich macht im Kreis der Gemeinschaft derzeit nur Holland davon Gebrauch. Für den CSU-Politiker gestalten sich die anderen 26 Beispiele als relevanter. Und in einigen dürfte sich Widerstand regen, sollte die Kommission die Reform in der diskutierten Form präsentieren. So hatte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) Anfang des Jahres "sehr besorgt" über ein mögliches allgemeines Provisionsverbot gezeigt. In einem Schreiben an McGuinness verteidigte er die Praxis deutscher Banken und Versicherungen gegen Brüsseler Reformversuche. 

Dabei wissen die meisten Anleger Studien zufolge tatsächlich nicht, welche Beträge sie bezahlen. Laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung im Auftrag des Finanzdienstleisters Rentablo aus dem Jahr 2019 kennen nur elf Prozent der Anleger die Abschlussprovisionen ihrer Lebensversicherungen, bei Rentenversicherungen oder auch bei Investmentfonds waren es nur neun Prozent der Befragten. Noch schlechter sah es beim Bewusstsein um die Bestandsprovisionen von Lebens- und Rentenversicherungen aus.

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