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  3. EU-Pläne zur Sanierungspflicht: Müssen Eigentümer bald renovieren?

Immobilien
16.03.2023

Das plant die EU: Müssen Eigentümer jetzt bald renovieren?

Die EU plant schärfere Energievorschriften für Wohngebäude.
Foto: Arne Immanuel Bänsch, dpa

Der Gebäudesektor in der EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Mit neuen Maßnahmen soll die Renovierungsquote erhöht und der Energieverbrauch sowie die Emissionen gesenkt werden.

Die EU wollte in den 27 Mitgliedstaaten eine Modernisierungswelle anstoßen. Nun aber geistert der Vorwurf der „Zwangssanierungen“ durch die Gemeinschaft. Es geht um die neue Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), über die das EU-Parlament am Montag stritt – und am Dienstag abstimmen soll. So sprach die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus von „absurde Vorstellungen“, die es gebe, etwa dass Menschen gezwungen werden sollen, aus ihrem Zuhause auszuziehen oder ihre Häuser zu verkaufen, wenn sie nicht renovieren. Bei der Richtlinie handele es sich um einen „Auftrag“ an die Mitgliedstaaten, so Paulus. „Jeder kann dann selbst entscheiden, mit welchen Instrumenten er die Ziele erreichen möchte.“ In Frankreich etwa dürfe kein Gebäude verkauft werden, wenn es nicht modernisiert ist. 

Übersetzt will die EPBD erreichen, dass sich Millionen von Europäern Solaranlagen aufs Dach des Eigenheims packen und Gasheizungen im Keller durch Wärmepumpen ersetzen. Damit will man den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen senken. Bis 2050 sollen sämtliche Gebäude in der EU klimaneutral sein, neue Häuser schon ab 2030. Es gehört zu den Bausteinen des „Fit for 55“-Klimapakets, das die EU-Kommission auf den Weg gebracht hat. Der Schritt gilt deshalb als wichtig, weil der Gebäudebestand der EU für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Union verantwortlich ist. Doch die Gegner machen lautstark Stimmung. 

Kritik an der Sanierungspflicht: Wer soll die Kosten tragen?

„Bei allem Ehrgeiz, die Klimaziele möglichst rasch umzusetzen, müsse auch die Frage beantwortet werden: Wer soll die Kosten tragen und wer führt angesichts des Fachkräftemangels eigentlich die Renovierungen durch?“, kritisierte der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke. „Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen.“ Paulus verwies dagegen auf die staatliche KfW-Bank, die die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen auf bis zu 254 Milliarden Euro schätzt. Klingt viel? Um die Menschen vor den massiven Gaspreisen zu schützen, habe man in Form der Gaspreisbremse in einem einzigen Jahr 200 Milliarden Euro ausgegeben, während der Plan zum Gebäudebestand „eine langfristige Wirkung“ habe, sagte die Grünen-Politikerin. 

Auch der SPD-Europaabgeordnete Jens Geier versuchte zu beschwichtigen. Der Entwurf sehe vor, dass finanziell schwächere Haushalte vor Kostendruck geschützt werden. Zudem solle die Ausstellung von Energieausweisen für finanziell schwache Haushalte kostenfrei sein. Ausnahmen sind ebenfalls vorgesehen, beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude oder jene, die nicht das ganze Jahr genutzt werden. 

Pläne der EU: Kein Gebäude mehr schlechter als Effizienzgrad G

Zum Teil wären die Anforderungen für die gesamte EU ähnlich zu jenen im deutschen Gesetz. Was es in der Bundesrepublik nicht gibt, sind Mindeststandards für Gebäudeeigentümer, zu deren Durchsetzung die Länder verpflichtet werden sollen.

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Wie viele Besitzer in Deutschland aufgefordert wären, ihre Häuser umzurüsten und Fenster auszutauschen oder Fassaden besser zu dämmen, lässt sich derzeit kaum abschätzen, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Systematiken nutzen. Während die EU Gebäude in Effizienzklassen von A bis G einstuft, gibt es in Deutschland eine Skala von A+ bis H. Deshalb sollen laut Plan der Kommission die Mitgliedstaaten erst das System vereinheitlichen. 

Während die Behörde fordert, dass bis 2030 kein Wohngebäude mehr dem schlechtesten Effizienzgrad G angehören darf, pochen die Grünen und die Sozialdemokraten im EU-Parlament auf eine Verschärfung des Entwurfs.

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14.03.2023

Abgehobene ferne Welt jenseits der Realität und der aktuellen Probleme der EU Bürger wie hohe Inflation infolge des UA Krieges.
Ob Verbrenner Aus oder Gebäudesanierung. Mit den Einkommen der Politiker und Bediensteten der EU Bürokratie hat man gut lachen und fordern für den Bürger oder vielleicht besser gesagt den Untertanen. Wie soll mehr Wohnraum geschaffen werden und der Bestand erhalten bleiben bei den angedachten Auflagen? Mir ein unlösbares Rätsel. Aber Hr Habeck in DEU hat dafür eine Lösung Subventionen und Kredite , die Mieter und Vermieter an die Grenze der Belastbarkeit bringen; im Ausgleich können sie ja auf die individuelle Mobilität verzichten. Freiheiten nur noch , wenn es der grünen Klientel in den Kram passt. Denn selbst E Autos werden ja nicht klimaneutral gebaut und sind vollkommen emissionslos. Da lohnt sich wirklich die Idee Länder, die diesen Heilslehren folgen, zu verlassen.

14.03.2023

Die ganzen gerade diskutierten Zwangsauflagen stellen im Bestand einen massiven Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht. Ich bin mir sicher, dass das Thema früher oder später vom dem BGH landen und auf Verfassungskonformität geprüft wird. Anhand dessen, was bisher bekannt ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Zwangsvorhaben vom BGH durchgewunken wird - es sei denn, der Staat übernimmt auch die im Zusammenhang mit den Renovierungszwang erforderlichen Kosten, z. B. über KFW-Zuschüsse. Alternativ kann der Staat uns Verbrauchern dann halt über übermäßig hohe Steuererhöhungen auf fossile Energieträger indirekt zur Renovierung "motivieren".

14.03.2023

>> ... Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht. <<

Aber: "... Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."
Und: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Grundgesetz Artikel 14 (1) u. (2)

14.03.2023

Antwort an Lutz K: Sie haben zwar grundsätzlich recht mit Ihrem Hinweis auf das GG. Aber das darf Eigentümer nicht an die Grenze zum wirtschaftlichen Ruin treiben. Installierte herkömmliche sollten so lange betrieben werden können, so lange sie vollkommen funktionsfähig sind und Abgasnormen für Öl- oder Gasheizungen erfüllen. Das totale Verbot der Installation von Gasheizungen in naher Zukunft betrachte ich als völlig realitätsfern.

13.03.2023

Alle öffentlichen Gebäude sanieren auf Kosten des öffentlichen Dienstes und des Beamtentums.