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KfW-Förderung: Jetzt gibt es wieder Geld für Häuser mit dem Effizienzstandard 55

Wohnungsbau

Jetzt gibt es wieder Staatsgeld für den Neubau: Das müssen Sie tun, um es zu bekommen

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    Die Bundesregierung will den Neubau anreizen.
    Die Bundesregierung will den Neubau anreizen. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Anfang 2022 hat der Bund wortwörtlich über Nacht die Förderung von Neubauten nach dem Energieeffizienzstandard EH 55 eingestellt, jetzt ist sie zurück. Ab dem 16. Dezember können private und gewerbliche Bauherren, die schon eine Baugenehmigung für ihr Projekt haben, Anträge für KfW-Förderkredite stellen. Geld gibt es für den Neubau und den Erstkauf von Wohngebäuden. Diese Regeln gelten:

    Wie hoch ist die Förderung?

    Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro beantragt werden, erklärt die KfW. Der Zinssatz wird am Tag des Förderstarts festgelegt und von der Förderbank im Internet veröffentlicht. Er orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird durch das Staatsgeld verbilligt. Die Laufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindung gilt maximal zehn Jahre. Für Nichtwohngebäude kann ebenfalls Förderung in Anspruch genommen werden.

    Wie kommt man an das Geld?

    Ab Dienstag, 16. Dezember, können Bauherren, deren Projekte bereits geplant sind und die eine Baugenehmigung haben, über ihre Hausbank einen Antrag für den Förderkredit stellen. Wichtig ist für alle Neubauvorhaben: Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen. Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen nicht vor dem 16. Dezember abgeschlossen werden, auch dann nicht, wenn sie eine aufschiebende Bedingung enthalten. Eine rückwirkende Förderung bereits abgeschlossener Verträge ist nicht erlaubt. Diese Regeln gelten spiegelbildlich auch für den Ersterwerb: Kaufverträge dürfen erst ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen werden, die rückwirkende Förderung bereits abgeschlossener Kaufverträge ist nicht zulässig. Die Bauarbeiten vor Ort dürfen auch tatsächlich erst ab dem 16. Dezember begonnen werden.

    Welche Bedingungen gelten?

    Für die Förderung infrage kommen nur Gebäude, die den Energiestandard Effizienzhaus 55 erfüllen. Ein Kernkriterium für die Förderung ist zudem, dass die Gebäude ohne fossile Energieträger geheizt werden, Öl- und Gasheizungen dürfen nicht eingebaut werden.

    Wie lange reicht das Geld?

    Die Förderung gibt es nur befristet, das bedeutet, wenn der Fördertopf leer ist, werden keine neuen Projekte mehr genehmigt. Die hat für die reaktivierte EH-55-Neubauförderung nun 800 Millionen Euro bereitgestellt, um den stockenden Neubau anzukurbeln. Nach aktuellen Zahlen aus dem Bundesbauministerium liegt der sogenannte Bauüberhang derzeit bei rund 760.000 Wohnungen. So viele Wohnungen sind bundesweit genehmigt, aber noch nicht gebaut. Das Fördergeld soll nun helfen, diesen Rückstau aufzulösen.

    Die Ampel-Regierung hatte die Förderung für EH-55-Häuser 2022 eingestampft, mit dem Argument, dieser Energiestandard habe sich längst etabliert. Daher sollte fortan der strengere und teurere Standard EH 40 gefördert werden. In der Folge legten viele Investoren Planungen für EH-55-Häuser auf Eis und bauten gar nicht.

    Wie schätzt die Branche die Erfolgsaussichten ein?

    Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, begrüßt die Entscheidung. Er sagt: „Damit die Förderung ihre volle Wirkung entfalten kann, ist jetzt entscheidend, dass es einen attraktiven Zinssatz gibt.“ Nach seiner Einschätzung könnten allein bei den Mitgliedsunternehmen des Verbands 17.000 bis 20.000 Wohnungen kurzfristig auf den Weg gebracht werden. Bundesweit wären bei einem Zinssatz von einem Prozent sogar bis zu 90.000 Wohnungen möglich.

    Um den Wohnungsbau noch stärker voranzubringen, sollte nach Meinung des GdW auch bei der steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau künftig der EH-55-Standard als ausreichend gelten, nicht der teurere EH-40-Standard, der praktisch keine Rolle spiele.

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