Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Öl- und Gasheizung: Heizung: Austauschpflicht? Das ist nach dem Ampel-Gipfel bekannt

Öl- und Gasheizung
30.03.2023

Heizung: Austauschpflicht? Das ist nach dem Ampel-Gipfel bekannt

Muss sie raus, oder kann sie bleiben? Was die Ampel-Koalition zum Thema Heizungs-Austausch entschieden hat.
Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

Die Ampel-Koalition hat in dieser Woche bei einem Gipfel über den Austausch von Heizungen beraten. Was bei dem umstrittenen Thema jetzt feststeht - und was nicht.

Drei Tage hat die Koalition aus SPD, Grünen und FDP in einem Koalitionsausschuss mehrere Themen behandelt. Darunter auch die Abkehr von Öl- und Gasheizung, die laut Referentenentwurf im neuen Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben werden sollte und für die Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zuletzt viel Kritik erntete. 

Doch was aus dem Referentenentwurf hat es jetzt in das neue "Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung" - so der offizielle Titel des Ergebnispapiers - geschafft? Kommt nun wirklich eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen? Und wenn ja, gibt es auch Förderungen und Ausnahmen? 

Wir haben uns das Ergebnispapier genauer angeschaut. Was nun klar ist und was nicht, lesen Sie im Folgenden. 

Heizungen: Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen - Das hat die Koalition entschieden

Vorweg: Eine Austauschpflicht für alle bestehende Öl- und Gasheizungen wird es in Deutschland nicht geben. Dies war allerdings auch schon vor dem Ampel-Gipfel klar. Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bezog sich lediglich auf neu eingebaute Heizungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Gebäuden eingebaut werden. Eine Ölheizung, die beispielsweise vor fünf Jahren eingebaut wurde, wäre von der Regelung also zunächst gar nicht betroffen. 

Hintergrund der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ist die geplante Abkehr von fossilen Rohstoffen. Dies geschieht laut des Bundeswirtschaftsministeriums zum einen, um die Abhängigkeit von fossilen Energien, die durch den Ukraine-Krieg entstandene Gasmangellage im vergangenen Jahr sehr deutlich wurde. Zum anderen soll in Deutschland bis 2045 nur noch klimaneutral geheizt werden.

Dazu sollte von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für den neuen Einbau klassischer Öl- und Gasheizungen hätte dies laut dem Referentenentwurf das Aus bedeutet. Lediglich in Kombination mit einer Wärmepumpe hätte man sie weiter betreiben können.

Gasheizungen: Das steht dazu im Ergebnispapier

Bis zu diesem Punkt deckt sich das Ergebnispapier auch mit dem früheren Referentenentwurf aus Habecks Ministerium. Ergänzt wurde der Satz zu den neu eingebauten Heizungen allerdings um das Wörtchen "möglichst". "Ab 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden", heißt es in dem Papier. 

Was das "möglichst" in diesem Zusammenhang bedeutet, lassen die Koalitionsparteien allerdings offen. Es lässt allerdings darauf schließen, dass uns bei dem Gesetzestext eine Einschränkung erwarten könnte und zumindest Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen eventuell doch noch nach 2024 eingebaut werden dürfen. 

Aussagen von Grünen und FDP-Politikern am Mittwoch lassen darauf schließen, dass der Einbau und Betrieb von Gasheizungen weiterhin möglich sein soll - allerdings unter der Bedingung, dass sie entweder mit Biogas, Wasserstoff oder einer Kombination mit Wärmepumpe betrieben werden. Dies berichtete die Zeit

Ölheizung vor dem Aus? Koalition bleibt vage

Während im Anschluss an die Veröffentlichung des Papiers hauptsächlich über Gasheizungen gesprochen wurde, bleibt das Ergebnispapier eine Antwort schuldig, wie es mit den Ölheizungen weitergehen soll. Die Ölheizung wird in dem Papier lediglich einmal bei dem Punkt zu finanzieller Förderung bei einem Austausch erwähnt. Somit ist es für Verbraucher schwer abzuschätzen, ob es sich jetzt noch lohnt, eine Ölheizung einzubauen

Austausch der Heizung - Wer übernimmt die Kosten, gibt es Förderung?

Wie die Koalition in dem Papier verlauten lässt, werde bei dem Austausch alter oder kaputter Heizungen ein "technologieoffener Ansatz" verfolgt. Geht eine alte Heizung kaputt, soll sie zunächst repariert werden können. Ist das nicht möglich, müsse sie durch einen hybriden Heizungstyp ausgetauscht werden, schreibt focus.de.

Außerdem sollen ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen. Finanziell soll der Austausch dann aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung gefördert werden. Wer gefördert wird und welche Fristen dafür gelten, steht bislang allerdings noch nicht fest.

All dies soll laut Beschlusspapier sogenannte "unbillige Härten" verhindern und sozialen Aspekten Rechnung tragen. Dies gelte auch für Mieter. Damit solle vermieden werden, dass Menschen, die sich eine Umrüstung finanziell nicht leisten können, im Stich gelassen werden.

Heizungs-Boom in Deutschland: Diese Systeme sind jetzt besonders begehrt

Keine neuen Öl- und Gasheizungen - Wann kommt der Gesetzestext?

Insgesamt bleibt das Beschlusspapier der Ampel in vielen Bereichen zum Thema Heizen sehr vage. Weder werden Zeiträume wie Übergangsfristen, noch die Höhe der Mittel für den genannten sozialen Ausgleich konkretisiert. Auch, was mit alten Ölheizungen geschehen soll und welche Ausnahmen es eventuell bei Gasheizungen geben soll, wird nicht erwähnt. 

Wie in dem Papier steht, werde der Gesetzesentwurf für die GEG-Änderung derzeit im Ressortkreis überarbeitet. "Er wird von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen", heißt es. Der Gesetzesentwurf dürfte in den oben genannten Punkten für Klarheit sorgen. Dann könnte auch endlich Gewissheit beim Thema Strafen herrschen, sollte man seine Heizung nicht austauschen.