Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Schlichtung zwischen DB und EVG: Sind Streiks nun endgültig abgewendet?

Streik
06.10.2023

Schlichtung zwischen DB und EVG: Sind Streiks nun endgültig abgewendet?

Bei der Schlichtung zwischen der Deutschen Bahn und der EVG wurde eine Einigungsempfehlung erzielt.
Foto: Sina Schuldt, dpa (Archivbild)

Bei der Schlichtung zwischen der Deutschen Bahn und der EVG wurde eine Einigungsempfehlung erzielt. Wie sieht diese aus und sind Streiks nun endgültig abgewendet?

Nachdem die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Schlichtungen mit der Bahn zugestimmt hatte, gibt es nach Wochen der Ungewissheit und des Streits zwischen der Deutschen Bahn und der EVG ein Ergebnis. Das Schlichtungsteam hat nun eine Einigungsempfehlung vorgestellt - und jetzt hat auch die EVG zugestimmt. Aber wie genau sieht die Einigung aus und sind damit Streiks bei der Bahn endgültig abgewendet?

Was forderten die Deutsche Bahn und die EVG in den Tarifverhandlungen?

Die Forderungen der EVG waren 650 Euro mehr Gehalt pro Monat, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Zuletzt war die Bahn laut Tagesschau bereit, insgesamt 400 Euro mehr pro Monat zu zahlen, wollte aber eine Laufzeit von 27 Monaten. Außerdem wollten sie 2850 Euro als Inflationsausgleichsprämie zahlen.

Die Deutsche Bahn und die EVG verhandeln seit Februar 2023. Insgesamt gab es sieben Verhandlungsrunden, die allerdings ergebnislos blieben. Nach der zweiwöchigen Schlichtung, die seit dem 17. Juli in Potsdam hinter verschlossenen Türen stattfand, wurde Ende Juli eine Einigungsempfehlung vorgestellt. Für die Deutsche Bahn hatte der ehemalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und für die EVG die Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr (SPD) geschlichtet.

Video: AFP

Welche Einigungen wurden bei der Schlichtung zwischen Deutscher Bahn und EVG erzielt?

Folgende Einigungsempfehlungen wurden laut der Deutschen Bahn erzielt:

  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 2850 Euro im Oktober
  • Beschäftigte im Bereich Schiene und Bus sollen eine Lohnerhöhung von 410 Euro in zwei Schritten erhalten. Der Lohn soll im Dezember 2023 um 200 Euro und im August 2024 um weitere 210 Euro erhöht werden
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 25 Monate betragen
  • Zum Ende der Laufzeit soll es eine zusätzliche Lohnerhöhung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Instandhaltung, den Werkstätten und Stellwerken sowie im Service im Zug und am Bahnhof geben

Außerdem gibt es noch weitere Vereinbarungen der Einigungsempfehlung. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt:

  • Flexibles Arbeitszeitmodell bei DB Cargo: Lokführer sollen künftig längere Strecken fahren können, auch mit Übernachtung und erhalten dafür Zulagen
  • Auflösung regionaler Lohnunterschiede bei Dienstleistungsgesellschaften, wie beispielsweise DB Services, DB Sicherheit und DB Fahrwegdienste sowie eine Lohnuntergrenze von 13,50 Euro in allen Entgelttabellen (plus betriebliche Altersvorsorge und Zulagen)
  • Verbesserungen für Auszubildende und Dual Studierende: hälftige Lohnerhöhung in zwei Schritten, Inflationsausgleichsprämie von 1425 Euro, Prüfungsbonus, Erhöhung des Mietkostenzuschusses sowie Verbesserung der Prüfungsfreistellung
  • Ausweitung betrieblicher Arbeitszeitprojekte

Vom Tarifabschluss sind etwa 180.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 500 verschiedenen Berufen betroffen. Der Bahn zufolge wurden für einige Dienstleistungsgesellschaften andere Lösungen gefunden.

"Wir begrüßen die Empfehlung des Schlichtungsteams, auch wenn wir damit an die absolute Grenze des wirtschaftlich Machbaren gehen. Die Einigungsempfehlung honoriert die enormen Leistungen und die erfolgreiche Arbeit unserer Mitarbeitenden. Es war wahrlich kein leichter Weg, aber nach hartem Ringen liegt nun endlich eine Lösung auf dem Tisch", sagte Martin Seiler, Personalvorstand der Deutschen Bahn.

Seiler betonte, dass die Laufzeit von 25 Monaten bis Ende März 2025 der Deutschen Bahn viel Planungssicherheit verschaffe. Außerdem werde durch die Empfehlung die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und erhalte dadurch die Zukunftsfähigkeit der Deutschen Bahn.

Wie geht es nach der Schlichtung zwischen der Deutschen Bahn und der EVG weiter?

Der Deutschen Bahn zufolge hatten beide Tarifparteien ihren Gremien empfohlen, den Lösungsvorschlag anzunehmen. Auch der EVG-Vorstand hatte entschieden, dass er den Mitgliedern empfiehlt, den Schlichterspruch anzunehmen. Zum Ablauf erklärte Gewerkschaftschef Martin Burkert der Augsburger Allgemeinen: "Wir schreiben dafür alle Mitglieder unter den 180.000 DB-Beschäftigten per Post an. Wegen der Ferien dauert das ganze Verfahren bis 31. August." Das sei die erste Urabstimmung bei der EVG seit 30 Jahren gewesen.

Ende August teilte die EVG mit, dass 52,3 Prozent der EVG-Mitglieder in der Urabstimmung die Schlichtungsvereinbarung im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn angenommen hätten. Damit liegt ein Tarifabschluss vor und zwar laut Thomas de Maizière der "höchste und teuerste Tarifabschluss in der Geschichte der Deutschen Bahn".

Sind die Streiks bei der Bahn nun endgültig abgewendet?

Fahrgäste mussten im Juli erst einmal nicht mit weiteren Streiks rechnen, da die Gewerkschaft diese bis zum Ende der Urabstimmung ausgeschlossen hatte. Da es nun zu einer Tariflösung gekommen ist, sind Streiks auch darüber hinaus - zumindest bis zum Ablauf des Tarifvertrages - nicht zu befürchten. Unbefristete Streiks bei der Bahn gibt es also erst einmal nicht mehr.