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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wie Sie wichtige Entscheidungen für Ihr Alter treffen

Fürs Alter vorsorgen

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wie Sie wichtige Entscheidungen für Ihr Alter treffen

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    Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht regelt man, wer bei Bedarf für einen entscheiden darf.
    Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht regelt man, wer bei Bedarf für einen entscheiden darf. Foto: Robert Kneschke, stock.adobe.com

    Bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall kann man manchmal nicht mehr selbst äußern, welche Behandlung in der Klinik durchgeführt werden soll. Wie lange will man am Leben erhalten werden? Wann wünscht man keine Versorgung durch medizinische Apparate mehr? In einer Patientenverfügung können diese Details festgelegt werden. Ähnlich ist es mit einer Vorsorgevollmacht, die einer anderen Person das Recht einräumt, für einen zu entscheiden – auch im Umgang mit Banken oder Versicherungen. Wichtige Fragen beantworteten Notare aus unserer Region am Lesertelefon. Ein Überblick.

    Ich habe eine Patientenverfügung verfasst, die allerdings nicht vom Notar beglaubigt wurde. Ist diese trotzdem gültig? Reicht es aus, wenn mein Hausarzt bestätigt, dass ich die Patientenverfügung unterschrieben habe?

    Eine schriftliche Patientenverfügung ist auch ohne Beglaubigung wirksam. Eine notarielle Patientenverfügung wird allerdings oft besser anerkannt. Eine vom Hausarzt bestätigte Patientenverfügung ist ebenfalls anerkannt, zumal der Hausarzt die Geschäftsfähigkeit feststellen kann. Eine ärztliche Beratung ist jedenfalls sinnvoll, da der Arzt medizinische Fragen beantworten kann und die konkrete Krankheitsgeschichte seiner Patienten kennt. Eine Patientenverfügung ist eine Handlungsanweisung an die Ärzte für Situationen, in denen man seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Sie kann aber eine Vorsorgevollmacht nicht ersetzen.

    Ich bin Mitte 40. Brauche ich jetzt schon eine Vorsorgevollmacht?

    Eine Vorsorgevollmacht wird zum Beispiel gebraucht, wenn die Zustimmung zu einer bestimmten Behandlung erforderlich ist. Jeder Volljährige kann eine Vorsorgevollmacht errichten. Man sollte dazu auch nicht bis ins hohe Alter warten, da auch in jungen Jahren Risiken bestehen – darunter Unfälle. Junge Menschen benennen häufig Eltern oder Geschwister als Bevollmächtigte, sollten später aber überlegen, ob Bevollmächtigte der jüngeren Generation hinzugefügt werden sollten, zum Beispiel erwachsene Kinder.

    Bin ich ab der Vollmachtserteilung in meinen Rechten eingeschränkt?

    Nein, Sie bleiben weiterhin Inhaber all Ihrer Rechte. Die Vollmacht verdrängt Ihre eigene Handlungsfähigkeit nicht. Die Vollmacht ist nur „vorsorglich“ erteilt zur späteren Verwendung, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind oder aber auch, wenn Sie den Bevollmächtigten ausdrücklich zum Handeln anweisen.

    Kann eine Vollmacht missbraucht werden?

    Die Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht und sehr weitgehend. Sie sollten nur Personen bevollmächtigen, zu denen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis besteht. Wenn Sie unsicher sind, könnten Sie auch mehrere Personen bevollmächtigen, die dann nur zu zweit handeln können und sich gegenseitig überwachen. Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Bevollmächtigten vollständig verlieren sollten, können und sollten Sie die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen. Die Vollmachtsurkunde sollten Sie sich dann auch unbedingt zurückgeben lassen.

    Meine Frau und ich sind kinderlos und wir haben uns gegenseitig eine Vorsorgevollmacht erteilt. Wer handelt dann aber für den Verbleibenden von uns, wenn der erste einmal gegangen ist?

    Sie können jederzeit auch einen oder mehrere weitere Bevollmächtigte einsetzen, die für den Verbleibenden von Ihnen handeln können. Voraussetzung sollte stets sein, dass Sie diesen weiteren Personen uneingeschränkt vertrauen, da die von Ihnen eingesetzten Bevollmächtigten nicht unmittelbar überwacht werden. Als Mittelweg könnte es sich auch anbieten, diese weiteren Personen nicht als Vorsorge-Bevollmächtigte zu benennen, sondern im Rahmen einer Betreuungsverfügung als amtliche Betreuer vorzuschlagen. Das Betreuungsgericht wird sich dann grundsätzlich an Ihren Vorschlag halten, nimmt aber zugleich noch gesetzlich vorgesehene Kontrollaufgaben wahr.

    Wie wird sichergestellt, dass Ärzte von meiner Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung Kenntnis erlangen?

    Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. In einem Notfall kann das örtliche Betreuungsgericht ebenso wie Ärzte und Krankenhäuser online auf das Register einschließlich der hinterlegten Informationen zugreifen. Von dem Register bekommen Sie zusätzlich eine Karte im Scheckkartenformat für den Geldbeutel, auf dem Ihre Vollmachten, der Aufbewahrungsort und die Bevollmächtigten genannt werden. Falls Sie Vollmacht und Verfügung daheim aufbewahren, sollten die Bevollmächtigten wissen, wo sie zu finden sind.

    Ich bin verwitwet und habe keine nahen Angehörigen. Wen kann ich als Bevollmächtigten bestimmen?

    Die Auswahl des richtigen Bevollmächtigten ist eine sehr persönliche Entscheidung. Sie sollten auf jeden Fall nur Personen in Betracht ziehen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Auch bei den örtlichen Betreuungsvereinen kann man Ihnen hier weiterhelfen; das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales führt ein Verzeichnis, zu finden unter https://www.stmas.bayern.de/betreuungsvereine. Wenn Sie zu niemandem ein ausreichendes Vertrauensverhältnis haben, ist die Vorsorgevollmacht nicht der richtige Weg. Hierfür gibt es dann das gerichtliche Betreuungsverfahren. Auf die Person des Betreuers und wie er die Betreuung führen soll, können Sie mit einer Betreuungsverfügung Einfluss nehmen.

    Ich lebe seit Jahrzehnten mit meiner Partnerin zusammen, wir haben auch gemeinsames Immobilienvermögen. Verheiratet sind wir aber nicht. Was sollten wir vorsorglich tun?

    Wenn Sie sich nicht ausdrücklich gegenseitig bevollmächtigen, können Sie nichts füreinander entscheiden. Weder in Vermögensangelegenheiten noch im persönlichen Bereich. Sie müssen auch damit rechnen, dass Sie von Ärzten oder im Krankenhaus nicht einmal Auskunft über den gesundheitlichen Zustand Ihres Partners bekommen. Eine Vorsorgevollmacht wäre daher auf jeden Fall ratsam. Da Sie auch Immobilien besitzen, wäre es zudem sinnvoll, die Vollmacht in notarieller Form zu errichten.

    Wo sind Vordrucke für Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erhältlich?

    Es gibt viele Anbieter. Beliebt ist die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ des Bayerischen Justizministeriums, die aus dem Internet heruntergeladen werden kann oder im Buchhandel erhältlich ist. Wenn Sie aber eine Immobilie, größeres Bankvermögen oder Gesellschaftsanteile an einer Firma haben, sollten Sie zum Notar gehen. Für bestimmte Bereiche haben übrigens auch die Betreuungsbehörden eine eingeschränkte Beglaubigungsbefugnis.

    Was kostet eine umfassende Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Notar?

    Die Gebühren sind vom Vermögen abhängig. Damit verfolgt das Gebührensystem den sozialen Gedanken, dass jeder sich eine solche Vollmacht leisten kann. Sind beispielsweise bei Ehegatten ein Haus und etwas Geldvermögen vorhanden, kostet die Vollmacht erfahrungsgemäß zwischen 200 und 500 Euro pro Person.

    Zur Person: Antwort auf die Fragen gaben die Notare Eva Maria Brandt (Friedberg), Dr. Frank Seifert (Kempten), Benedikt Goslich (Günzburg) und Dr. Claudius Eschwey (Augsburg).

    Termin: Am 29. September findet der Tag des offenen Notariats statt. Hier können auch Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gestellt werden. Teilnehmende Notariate und die Öffnungszeiten finden Sie über diese Adresse: https://www.notare.bayern.de

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