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Cannabis
17.04.2017

Cannabis auf Rezept: Die letzte Hoffnung für Schwerkranke

Für schwerkranke Patienten ist Cannabis oftmals die letzte Hoffnung. Jetzt dürfen Ärzte ein Rezept dafür ausstellen.
Foto:  Heike Schmidt/dpa

Seit Kurzem können Ärzte Schwerkranken ein Rezept für Cannabis ausstellen. Bezahlen soll das die Kasse. Dass diese die Leistung jedoch auch ablehnen kann, verunsichert Patienten.

Andreas Dombrowski lehnt sich auf seinem Stuhl nach vorne und sagt: "Ohne Cannabis zu leben, wäre der blanke Horror." Vor ihm stehen eine kleine Plastikdose und ein Inhaliergerät. Als er die Dose öffnet, strömt der süßliche Geruch getrockneter Cannabisblüten heraus. Illegal ist das Rauschmittel nicht, der 29-Jährige hat es aus der Apotheke.

Dombrowski, der aus dem rheinland-pfälzischen Ingelheim kommt, leidet unter der chronischen Darmkrankheit Morbus Crohn. Er ist einer von etwa 1000 Menschen in Deutschland, die Cannabis derzeit mit einer Sondererlaubnis als Medizin konsumieren dürfen. Doch die Ausnahmegenehmigungen des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) laufen demnächst aus. Es gibt ein neues Gesetz. Dieses ermöglicht es Ärzten nun, Schwerkranken das Cannabisarzneimittel ohne Sondererlaubnis zu verschreiben. Bezahlen soll das die gesetzliche Krankenkasse.

Die Idee fand der 29-Jährige gut, schließlich musste er seine Medikamente bisher immer selbst bezahlen. 850 Euro gab der Auszubildende im Monat für das Cannabis in der Apotheke aus. Das ist deutlich mehr als man auf dem Schwarzmarkt bezahlen müsste. So gut sich die neue Regelung anhört, es gibt auch einen Haken: Die Krankenkasse muss das erste Rezept genehmigen - und diese zweifle an der Wirksamkeit von Cannabis bei Morbus Crohn. "Da ist mir die Kinnlade runtergefallen", sagt der 29-Jährige. 

Wann Ärzte Cannabis auf Rezept verschreiben dürfen

Ärzte dürfen das Cannabis nach der neuen Gesetzlage auch nur dann verschreiben, wenn alternative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Außerdem muss die Aussicht bestehen, dass Cannabis den Krankheitsverlauf positiv beeinflusst. Jedoch habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, im Gesetz einzelne Idikatoren dafür aufzuführen, erklärt ein Sprecher der Barmer-GEK, bei der auch Dombroski versichert ist. Denkbar sei der Einsatz von Cannabispräparaten zum Beispiel bei Multiple Sklerose oder in der Palliativmedizin. Die Bundesärztekammer lässt noch offen, wie viele Menschen künftig Cannabis aus der Apotheke bekommen könnten.

Gibt es von Seiten der Krankenkasse Zweifel an der Wirkung von Cannabis, kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Gutachten beauftragt werden. Eine solche Prüfung ist auch im Fall Andreas Dombrowskis nicht unwahrscheinlich. Die Barmer-GEK sagt: "Es liegen kaum Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis-Therapien bei Morbus Crohn vor."

Die Fortsetzung seines Kampfes ist für den 29-Jährigen ein Stück Lebensqualität. Seit er 14 Jahre alt ist, leidet Dombrowski an Morbus Crohn. Er wird immer dünner und blasser, hat Darmbeschwerden und Durchfälle. Er magert auf 46 Kilo ab. Seine Krankheit ist nicht heilbar und herkömmliche Medikamente wie Cortison helfen nur am Anfang. Wenn die Dosis immer höher wird, werden auch die Nebenwirkungen immer schlimmer.

Der Weg aus der Illegalität: Cannabis auf Rezept

Bevor der 29-Jährige zum ersten Mal auf eigene Faust Cannabis konsumiert, informiert er sich gründlich und liest alles, was er zur Wirksamkeit der Hanfpflanze finden kann. Sein Arzt hält nichts davon und will davon auch nichts wissen.

Eine Verbesserung stellt der Teenager schnell fest. Die Schübe bleiben aus. Was das für ihn bedeutet: Kein Durchfall, keine Krämpfe, keine Schmerzen. Heute sagt er: "Es ist das einzige Medikament, das mir wirklich hilft." Bis er alle bürokratischen Hürden überwunden hat, vergehen Jahre. 2015 hat das Bundesamt seinen Antrag auf eine Sondererlaubnis bewilligt. Dombrowski erinnert sich: "Ich war ziemlich euphorisch."

Der Weg aus der Illegalität war da - bis zum März 2017. Nun beginnt für den 29-Jährigen ein Wettlauf gegen die Zeit. Im Juni läuft seine Sondergenehmigung aus. Solange hat er noch Zeit, seine Krankenkasse mit dem Antrag zu überzeugen. dpa, AZ

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