Minderwertige Brustimplantate wurden ihnen als sichere Produkte verkauft. Jetzt zieht auch in Deutschland die erste betroffene Frau vor Gericht. Die Klägerin verlangt nach der am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe eingereichten Klage insgesamt 100.000 Euro an Schmerzensgeld und für etwaige Zukunftsschäden durch das für die Implantate genutzte Billig-Silikon. Die Klage richtet sich gegen die behandelnden Ärzte der betroffenen Frau, gegen den TÜV Rheinland und den Chemikalienhändler Brenntag.
Klage wegen Silikonimplantaten eingereicht
Im Dezember 2011 war bekannt geworden, dass die französische Firma PIP für ihre Brustimplantate ein nicht für die Behandlung von Menschen geeignetes Billig-Silikongel verwandt hat. Mittlerweile empfehlen mehrere Länder, diese Silikonkissen wegen gesundheitlicher Risiken entfernen zulassen. Allein in Deutschland gehen Experten davon aus, dass bis zu 10.000 Frauen betroffen sein könnten.
Brustimplantate - weltweit mehr als 300.000 Frauen betroffen
Skandal um PIP-Brustimplantate
Eine Klagewelle rollt weltweit auf die Gerichte wegen des Skandals um defekte Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP zu.
Hunderttausende Brustimplantate gefüllt mit einem Billig-Silikon hatte PIP von 2001 bis 2010 weltweit verkauft; in den Einlagen wurde aus Kostengründen statt eines medizinischen Silikons ein Industriesilikon verwendet, das eigentlich als Dichtungsmasse eingesetzt wird.
Einlagen rissen gehäuft, in Deutschland wurden bisher 25 Fälle gemeldet. Die Opfer führen Entzündungen und sogar Krebsfälle auf das Industriesilikon zurück.
PIP-Firmengründer Jean-Claude Mas macht aus dem Einsatz von Billig-Silikon keinen Hehl, doch das war seiner Ansicht nach nicht schädlich.
Die Anzeigen der betroffenen Frauen wenden sich allerdings nicht nur gegen PIP, sondern auch gegen die staatliche französische Medizinproduktebehörde Afssaps, gegen Ärzte und Kliniken sowie gegen den TÜV Rheinland.
Der hatte PIP-Produkte europaweit zertifiziert und ihnen damit das begehrte CE-Siegel für geprüfte Sicherheit verschafft.
In Frankreich wird deshalb gerne mit dem Finger auf den TÜV gezeigt: Die Afssaps, Ärzte und Krankenhäuser hätten sich auf den TÜV verlassen müssen, heißt es.
Der TÜV Rheinland wiederum sieht keine Schuld bei sich, denn er sei bei seiner Prüfung von PIP «nachweislich umfassend und fortgesetzt getäuscht worden». Die Firma habe die Implantate geändert - also mit Industriesilikon gefüllt -, ohne dies mitzuteilen. Somit habe gar kein TÜV-Zertifikat für dieses Produkt vorgelegen. Der TÜV hat selbst Anzeige in Frankreich gegen PIP erstattet.
Die EU will die Vorgaben strenger fassen, bevor ein Medizinprodukt überhaupt auf den Markt kommt. Eine staatliche Kontrolle, etwa ein Zulassungsverfahren wie bei Arzneimitteln, gibt es für Medizinprodukte nicht.
Die Lieferanten des Industriesilikons, darunter der deutsche Chemiegroßhändler Brenntag, weisen eine Mitschuld von sich.
Die französische Allianz-Tochter, bei der PIP versichert war, hält den Vertrag für ungültig, weil die Firma betrügerisch gehandelt habe
Die Anwaltskanzlei Zierhut & Graf aus München, die die Karlsruher Klage auf den Weg gebracht hat, vertritt geschädigte Frauen bei der Forderung nach einer Entschädigung. Die Forderungen richten sich nicht gegen PIP, weil das Unternehmen insolvent ist. "Momentan vertreten wir schon an die 50 Geschädigte. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass man den Sachverhalt grundsätzlich aufarbeitet und entscheidet, ob man außergerichtlich Ansprüche stellt oder Klage einreicht", sagte Zierhut. "Wir sehen für unsere Klagen gute Erfolgschancen, besonders gegen die Ärzte. Den Ärzten werfen wir vor, in fast allen Fällen die Frauen unzureichend über Risiken informiert zu haben. Zumeist haben sie "verharmlost" und zu wenig darüber aufgeklärt, dass die Implantate auch reißen könnten und Ähnliches", erläuterte die Kanzlei.
Rechtsanwälte verklagen Ärzte, Chemiehändler und TÜV
Dem TÜV legen sie zur Last, bei der Zertifizierung der Implantate in Deutschland die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Und dem Chemikalienhändler Brenntag werfen sie vor, das Industrie-Silikon an PIP geliefert zu haben, obwohl dem Unternehmen klar gewesen sei, dass PIP Medizinprodukte für Menschen herstellt.
In Frankreich hatte ein Gericht nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP bereits den Versicherer des insolventen Herstellers PIP zu 4000 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Richter aus Avignon gab damit der Klage einer 31-jährigen Betroffenen statt, der ein PIP-Silikonkissen eingesetzt worden war.
Wer zahlt für das Entfernen der Billig-Brustimplantate?
Weltweit sollen mehr als 300. 000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt bekommen haben, davon bis zu 10.000 in Deutschland. Selbst die Weltgesundheitsorganisation WHO rät den Frauen, die PIP-Implantate haben, den Arzt aufzusuchen.
Bei der Frage der Kostenübernahme für betroffene Patientinnen verfahren die Krankenkassen einem Medienbericht zufolge ganz unterschiedlich. Wie die Zeitungen der WAZ-Gruppe schrieben, gibt es Kassen, die die gesamte Rechnung für Entfernung und Ersatz der von der französische Firma PIP verkauften bedenklichen Implantate tragen. Andere Krankenkassen dagegen beteiligten sich nur zum Teil an den Kosten. Nach der geltenden Rechtslage sind die Kassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn es sich um Schönheits-Operationen handelte. AZ/dpa/afp