Seit dem 1. August ist er im Ruhestand, doch Ruhe dürfte bei Rudi Fuchs noch nicht eingekehrt sein. Über dem nunmehr ehemaligen Affinger Bürgermeister schwebt noch das Disziplinarverfahren bei der Landesanwaltschaft. Momentan sieht es nicht gut für ihn aus.
Dass sich die Münchener Disziplinarbehörde mit dem früheren Affinger Gemeindechef beschäftigt, liegt an seiner Verurteilung wegen Untreue. Als Bürgermeister, also als kommunaler Wahlbeamter, hatte Fuchs Firmen Gewerbesteuern gestundet, ohne Zinsen und Säumniszuschläge zu verlangen. Deshalb musste er auch mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Und die sind nach Ansicht der Landesanwaltschaft auch angebracht. Das machte gestern Pressesprecher Oberlandesanwalt Anton Meyer nach Abschluss der Ermittlungen deutlich. Rudi Fuchs’ Verfehlungen seien zwar nicht so schwerwiegend, dass man ihm das Ruhestandsgehalt komplett aberkennen müsse. Doch eine Kürzung der Bezüge sei nach derzeitigem Kenntnisstand „nötig und angemessen“, erklärte der Pressesprecher.
Eine Kürzung aber kann die Landesanwaltschaft nicht einfach verfügen. Eine solche muss ein Gericht in einem Urteil festlegen. Zuständig in diesem Fall ist die Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht München. Dort müssen ein hauptamtlicher und zwei ehrenamtliche Richter darüber urteilen, ob Fuchs die Ruhestandsbezüge tatsächlich gekürzt werden sollen. Wie bei einem Strafprozess kann die Landesanwaltschaft diese Maßnahme lediglich beantragen. Dazu werde man noch im Herbst eine Disziplinarklage gegen Rudi Fuchs erheben, informierte Meyer.
Der Oberlandesanwalt macht allerdings eine Einschränkung: Fuchs und sein Anwalt können Stellung zu diesen Plänen nehmen. Diese werde man zuerst noch abwarten, erklärte Meyer. Auf die angestrebte Höhe der Kürzung ging er nicht ein. Das Risiko, dass man daraus auf die finanziellen Verhältnisse des Betroffenen schließend könne, sei zu groß, verwies Meyer auf den Personal-Datenschutz.
Rudi Fuchs selbst hatte sich im April 2013 wegen der Gewerbesteuersache angezeigt, Fehler eingeräumt, aber auch betont, dass er keine persönlichen Vorteile daraus erlangt habe und der Gemeinde kein finanzieller Schaden entstanden sei. Das traf zu: Die Firmen hatten die ausstehenden Gelder beglichen. Im August 2014 verhängte das Amtsgericht Aichach eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße gegen Fuchs. Einen Monat später trat Fuchs als stellvertretender Landrat zurück. Seither befand er sich im Krankenstand. Im Januar schließlich bat der Affinger Bürgermeister um seine Versetzung in den Ruhestand. Der Gemeinderat gewährte die Bitte nach amtsärztlicher Untersuchung. In einer öffentlichen Stellungnahme sagte Fuchs im Mai, dass seine Motivation „immer die Sorge und der Schutz von örtlichen Arbeitsplätzen“ gewesen sei.