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Energie
24.11.2011

Lässt ein Münchner Urteil Windkraft-Gegner jubeln?

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Verwaltungsrichter entscheiden über Regionalplan-Auslegung. Auswirkungen für Streitfälle zu „weißen“ Flächen in Region sind offen

Aichach-Friedberg Auch die Windkraft liegt vor Gericht in Gottes Hand. Will heißen: Genaues über ein aktuelles Urteil weiß man nicht – zumindest noch nicht. Wobei die Betonung auf „weiß“ liegt. Sind jetzt Windräder auf unbeplanten (weißen) Flächen (siehe Infoartikel und Grafik) im Regionalplan möglich oder nicht? Eine Frage, die seit Jahren nicht nur die Juristen, sondern auch Investoren, Kommunalpolitiker und Bürger umtreibt, die sich gegen Windräder wehren. In der Region betrifft es konkret Planungen für Windparks bei Baar und im Bruggerer Holz östlich von Adelzhausen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat jetzt ein Urteil gesprochen, das im Vorfeld als Präzedenzentscheidung galt. Das Gericht wies in letzter Instanz die Klage eines Windkraftinvestors ab, der in Oberfranken Anlagen auf einer „weißen Fläche“ bauen wollte. Das dort zuständige Landratsamt lehnte den Bauvorbescheid ab. Zu Recht sagen nun die VGH-Richter, die damit eine Kehrtwende um 180 Grad hinlegen – vor einigen Jahren entschieden sie nämlich für den Kläger.

Vorgeschichte ist ein Rechtsmarathon vom Verwaltungsgericht in Bayreuth nach München hinauf zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und zurück zum VGH. Die Interpretation der Münchner Entscheidung: Windkraftnutzung ist auf den „weißen“ Flächen eines Regionalplans nicht möglich. Windräder könnten demnach im Wittelsbacher Land nur auf den drei ausgewiesenen Vorbehaltsflächen entstehen und dort, wo Kommunen Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan ausweisen wollen – das ist in Pöttmes, Kühbach und Affing am Laufen beziehungsweise angedacht. Ob das aktuelle VGH-Urteil aber wirklich bindende Wirkung für vergleichbare Planungen hat, ist derzeit offen. Die vollständigen Entscheidungsgründe liegen erst in ein paar Wochen vor, teilte das Gericht auf Anfrage der Aichacher Nachrichten mit. Der Senat hat die Entscheidung nur ganz kurz begründet: Dem Vorhaben in Oberfranken stehe eine Änderung des dortigen Regionalplans entgegen und die sei bereits sehr konkret. Diese Auskunft bekommen auch alle anderen Interessierten, bestätigt Stefan Renner, Leiter der Umweltabteilung am Landratsamt in Aichach. Auf seinem Tisch landen Bauanträge für Windanlagen. Wie er damit weiter verfährt, hängt von der Urteilsbegründung ab und zuvor wolle er sich nicht äußern.

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