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Prozess: Mann bricht Gegner den Kiefer

Prozess

Mann bricht Gegner den Kiefer

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    Mann bricht Gegner den Kiefer
    Mann bricht Gegner den Kiefer Foto: Laura Loewel, dpa

    Ein einziger Faustschlag ins Gesicht seines Kontrahenten, kommt einen 25-jährigen Aichacher teuer zu stehen. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde er gestern am Amtsgericht Aichach zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt. Vor dem Prozess hatte er bereits 3.000 Euro als Wiedergutmachung an seinen Kontrahenten bezahlt. Dieser hatte nämlich durch den Faustschlag einen doppelten Kieferbruch erlitten und war vier Tage im Krankenhaus gelegen.

    In Kürze muss er sich ein zweites Mal operieren lassen, um die Metallplatten aus seinem Mund entfernen zu lassen. Nachdem der Angeklagte sich bei ihm entschuldigt und die 3.000 Euro bezahlt hatte, verzichtete er selbst auf rechtliche Schritte und trat nur noch als Nebenkläger auf. Die Staatsanwaltschaft hielt jedoch „ein Einschreiten von Amts wegen für geboten“, wie es im Amtsdeutsch heißt.

    Der nicht vorbestrafte Angeklagte räumte den Faustschlag in einer Aichacher Disco ein. Dieser sei aber nicht grundlos passiert, sagte er. Er habe Angst gehabt, der andere würde ihn schlagen. Daher habe er sich mit dem Faustschlag wehren wollen. Der andere junge Mann habe ihn zuvor geschubst und beleidigt – unter anderem als „Harry Potter“. Was daran eine Beleidigung sein sollte, erschloss sich allerdings weder Richterin Elisabeth Walch noch Staatsanwältin Regina Grandl.

    Auch die Beteuerungen des 25-Jährigen, er habe sein Gegenüber nicht so schwer verletzen wollen, überzeugten sie nicht. Die Richterin sagte: „Das glaube ich Ihnen zwar. Aber Sie haben solche Folgen zumindest in Kauf genommen.“ Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer: „Ein Schlag im Gegenzug zu einer Beleidigung ist keinesfalls berechtigt.“ Sie forderte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Geldauflage von 800 Euro.

    Verteidigerin Anja Dembinsky plädierte auf eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen, um einen Eintrag ins Führungszeugnis des Angeklagten zu vermeiden. Sie sagte, sie könne sich nicht vorstellen, dass ihr Mandant grundlos jemanden schlage.  Da er für die Wiedergutmachung einen Kredit habe aufnehmen müssen, bringe ihn eine Geldstrafe an seine finanziellen Grenzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (nsi)

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