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Amtsgericht Aichach: Radler beleidigt Feuerwehrmann:10000 Euro Strafe

Amtsgericht Aichach

Radler beleidigt Feuerwehrmann:10000 Euro Strafe

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    Radler beleidigt Feuerwehrmann:10000 Euro Strafe
    Radler beleidigt Feuerwehrmann:10000 Euro Strafe

    Zu einer Geldstrafe über knapp 10000 Euro (240 Tagessätze a' 40 Euro) wegen Beleidigung wurde ein Radler vor dem Aichacher Amtsgericht verurteilt. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres einen Feuerwehrmann im Einsatz beschimpft, als dieser an der Kreisstraße zwischen Alt-Kissing und Mering nach einem Verkehrsunfall eine Sperrung der Straße einrichtete. Gleich zweimal wurde der Mann ausfällig: einmal auf der Hinfahrt und einmal auf dem Rückweg.

    Ein Strafbefehl reichte für die Beleidigung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht mehr aus. Deshalb landete der Fall zur Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht. Zum Prozess erschien dort nun weder der geschädigte Feuerwehrmann, der sich krankheitsbedingt entschuldigen ließ, noch der angeklagte Radfahrer. Darum erfolgte der Richterspruch von Dennis Ogul in Abwesenheit beider Parteien. Der Richter entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wegen Beleidigung in zwei Fällen eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 40 Euro zu verhängen.

    Die Zahlung von insgesamt also 9600 Euro ist eine saftige Quittung für eine Beleidigung. Allerdings spielte für Ogul natürlich die Tatsache eine Rolle, dass der Angeklagte den Feuerwehrmann im Einsatz gleich zweimal beleidigt hatte. 240 Tagessätze sind eine vergleichbar hohe Strafe. Die Tagessatzhöhe hängt vom Einkommen des Verurteilten ab und kann zwischen einem  Euro und 30000 Euro liegen.    

    Für den Verurteilten besteht die Möglichkeit, l Einspruch einzulegen. (mac, jca)

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