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Schornsteinfeger: Regierung muss Kehrbezirk neu ausschreiben

Schornsteinfeger

Regierung muss Kehrbezirk neu ausschreiben

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    Schornsteinfeger über den Dächern von Neu-Ulm (Symbolbild)
    Schornsteinfeger über den Dächern von Neu-Ulm (Symbolbild) Foto: Foto: Alexander Kaya/Archiv

    Schwarz gesehen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, was die Bestellung des Schornsteinfegermeisters für den Kehrbezirk Aichach1 anbelangt. Der VGH hob die Vergabe zum 1. Februar 2010 auf. Die Regierung von Schwaben muss nun ein zweites Auswahlverfahren durchführen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

    Seit zwei Jahren schwelt der juristische Streit um die Entscheidung bereits. Damals hatte ein junger Schornsteinfegermeister den Kehrbezirk Aichach1 übernommen. Vorgänger war sein Vater. Als dieser in Rente ging, schrieb die Regierung den Kehrbezirk neu aus. Es gab sechs Bewerber, den Zuschlag erhielt der Sohn des scheidenden Bezirkskaminkehrermeisters. Ein Bewerber, der nicht zum Zug gekommen war und einen Kehrbezirk im Landkreis Dachau betreut, klagte gegen die Entscheidung. Mit Erfolg. Im Oktober hob das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg die Bestellung auf. Dabei ging es nicht um die Person, sondern vielmehr um die Kriterien, die die Regierung bei der Vergabe angewandt hatte, wie ein Sprecher damals gegenüber unserer Zeitung erklärte.

    Nicht einverstanden mit der Gerichtsentscheidung war die Regierung von Schwaben. Sie nutzte die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen. Aber auch beim Verwaltungsgerichtshof in München war sie nicht erfolgreich. Der VGH entschied, die Bestellung sei aufzuheben, weil sie die Rechte des Klägers verletze.

    Die Wiederholung der Ausschreibung ist bereits in die Wege geleitet Und zwar „unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichts“. Sie ist auf der Internetseite der Regierung von Schwaben veröffentlicht. Die Frist endet laut Meyer am morgigen 22. Februar. Dann wird sich zeigen, ob künftig ein anderer Besen die Aichacher Schornsteine fegt.

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