Die Gemeinde Holzheim hat in der juristischen Auseinandersetzung mit den Lech-Stahlwerken (LSW) einen Erfolg verbucht. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat nach einer rund zweieinhalbstündigen Sitzung entschieden, dass die Erschließung der geplanten Schlackendeponie „Am Roten Brunnen“ nicht Sache der Gemeinde sei. Eine entsprechende Klage der LSW wurde als „unzulässig“ abgewiesen, wie Josef Geislinger, der Anwalt der seit vielen Jahren gegen die Inbetriebnahme der Deponie kämpfenden Gemeinden Holzheim und Münster, mitteilt.
„Dieses Verfahren war eigentlich unnötig wie ein Kropf“, sagt Geislinger. Die Rechtslage ist seiner Ansicht nach eindeutig. Für die Erschließung sei in solchen Fällen immer der Verfahrensträger, hier die LSW, zuständig. Die Zufahrt spielt für das gesamte Projekt eine entscheidende Rolle. Denn im Planfeststellungsbeschluss ist eindeutig geregelt, wie der Weg zur Schlackendeponie zu erfolgen hat: über das zu Münster gehörende Gut Hemerten. „Diese Zufahrt ist aber für die Lech-Stahlwerke nicht realisierbar, weil er ohne Grunderwerb nicht auf die nötige Breite ausgebaut werden kann“, erklärt Geislinger. Die LSW hatten deshalb zuletzt alternative Anfahrtsrouten zur Deponie ins Spiel gebracht – und waren bei den Gemeinden stets auf strikte Ablehnung gestoßen.
Diese beharren auf den planfestgestellten Weg. „Ohne Zufahrt keine Deponie“, ist von den Gegnern der Anlage immer wieder zu hören. Das Gericht fällte zu möglichen anderen Zufahren keine Entscheidung. Um eine solche treffen zu können, sei die abfallrechtliche Genehmigung für eine andere Streckenführung nötig, so Geislinger. Diese gebe es bislang nicht.
Holzheims Bürgermeister Robert Ruttmann war mit dem Resultat sehr zufrieden: „Wir haben unser Ziel erreicht.“ (mwe)