Stadtrat verbietet schon 1655 Tabak zu "trinken"
"Starcker Tobackh" heißt eine neue Sonderausstellung im Aichacher Stadtmuseum. Eröffnet wird sie am Freitag, 2. Juli - zwei Tage vor dem bayerischen Volksentscheid über den Nichtraucherschutz am Sonntag, 4. Juli.
Das derzeit viel diskutierte Rauchverbot in Gasthäusern ist keine neue Erfindung: 1652 verbot die kurbayerische Regierung das Rauchen. Damit reagierte Kurbayern wie die meisten europäischen und deutschen Kleinstaaten auf den seit dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) immer stärker werdenden Tabakkonsum. Bis der Erlass aber bei den zuständigen Gremien der damaligen Städte und Märkte ankam, dauerte es. Teilweise wurde es auch absichtlich verzögert.
Der Aichacher Stadtrat erließ am 18. Juni 1655, ein "Tabackh Verbott" für die Gasthäuser der Stadt. In Rathausprotokoll von 1655 ist zu lesen: "Den Wirthen vnnd Preuen (Brauer) wirde bei 2000 Stain straff auftragen, kheinen Tabackh in Iren Heüsern zetrinkhen." (Den Begriff Rauchen gab es damals nicht, man nannte es "Tabak trinken".) Schon 1653 hatten die Aichacher Ratsherrn alle Krämer in der Stadt aufgefordert, keinen Tabak mehr anzukaufen und zu verkaufen. 1656 durfte Tabak nur mehr in Apotheken zur Bekämpfung von Krankheiten verkauft werden. Begründet wurde das Tabakverbot mit der Brandgefahr in den Häusern. Auch der extreme Gestank wurde angeführt. Trotz Geldbußen und kurzfristigen Gefängnisstrafen wurde das Verbot des Handels und Konsums von Tabak von den Bürgern und Bauern konsequent missachtet. Mit dieser Tatsache musste sich auch der bayerische Kurfürst abfinden.
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