Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Aichach
  3. Aichach: Stadtrat verbietet schon 1655 Tabak zu "trinken"

Aichach
29.06.2010

Stadtrat verbietet schon 1655 Tabak zu "trinken"

Um Pfeifen, Tabak und sonstige Rauchereien geht es bei der Sonderausstellung "Starcker Tobackh" im Aichacher Stadtmuseum. Fotos: ech
3 Bilder
Um Pfeifen, Tabak und sonstige Rauchereien geht es bei der Sonderausstellung "Starcker Tobackh" im Aichacher Stadtmuseum. Fotos: ech

"Starcker Tobackh" heißt eine neue Sonderausstellung im Aichacher Stadtmuseum. Eröffnet wird sie am Freitag, 2. Juli - zwei Tage vor dem bayerischen Volksentscheid über den Nichtraucherschutz am Sonntag, 4. Juli.

Das derzeit viel diskutierte Rauchverbot in Gasthäusern ist keine neue Erfindung: 1652 verbot die kurbayerische Regierung das Rauchen. Damit reagierte Kurbayern wie die meisten europäischen und deutschen Kleinstaaten auf den seit dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) immer stärker werdenden Tabakkonsum. Bis der Erlass aber bei den zuständigen Gremien der damaligen Städte und Märkte ankam, dauerte es. Teilweise wurde es auch absichtlich verzögert.

Der Aichacher Stadtrat erließ am 18. Juni 1655, ein "Tabackh Verbott" für die Gasthäuser der Stadt. In Rathausprotokoll von 1655 ist zu lesen: "Den Wirthen vnnd Preuen (Brauer) wirde bei 2000 Stain straff auftragen, kheinen Tabackh in Iren Heüsern zetrinkhen." (Den Begriff Rauchen gab es damals nicht, man nannte es "Tabak trinken".) Schon 1653 hatten die Aichacher Ratsherrn alle Krämer in der Stadt aufgefordert, keinen Tabak mehr anzukaufen und zu verkaufen. 1656 durfte Tabak nur mehr in Apotheken zur Bekämpfung von Krankheiten verkauft werden. Begründet wurde das Tabakverbot mit der Brandgefahr in den Häusern. Auch der extreme Gestank wurde angeführt. Trotz Geldbußen und kurzfristigen Gefängnisstrafen wurde das Verbot des Handels und Konsums von Tabak von den Bürgern und Bauern konsequent missachtet. Mit dieser Tatsache musste sich auch der bayerische Kurfürst abfinden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.