40-Jähriger hatte deutsche Fahrlizenz verloren und wurde zu Geldstrafe verurteilt. Schein aus Ausland wird nicht mehr anerkannt.

Von Rosalie Appel
Aichach Der Trick eines 40-jährigen Mannes aus dem nördlichen Landkreis mit einem tschechischen Führerschein hat sich nicht ausgezahlt. Ganz im Gegenteil. Der Mann hatte seine deutsche Fahrlizenz verloren und wollte trotzdem weiter mit dem Auto fahren. Deshalb machte er die Lizenz 2005 im Nachbarland Tschechien nach. Das ist allerdings nicht mehr erlaubt. Deshalb landete er als Angeklagter vor dem Aichacher Amtsgericht. Der Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Richter Dennis Ogul verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Der 40-Jährige war im Frühjahr 2011 in Aindling unterwegs, als er bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei überprüft wurde. Seine deutsche Fahrerlaubnis hatte er zum diesem Zeitpunkt längst nicht mehr. Sie war ihm wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen worden. Wie viele, die ihren Führerschein verloren haben, machten er ihn im Ausland nach. Seit 2009 ist dies aber laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr erlaubt. Wer den deutschen Führerschein verloren hat und in der Bundesrepublik wohnt, darf in Deutschland nicht mit einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Land am Steuer sitzen.
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