Aichach Angetrunken nach Hause zu fahren, kann im Straßengraben enden. Besser wäre es da, sich ein Taxi zu rufen. Dieser gute Vorsatz endete für einen 20-jährigen Aichacher jetzt vor dem Jugendgericht. Richter Dieter Gockel sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem Taxifahrer auf den Hinterkopf geschlagen hatte, und verurteilte ihn zu 80 Stunden Sozialdienst.
Um den Ablauf der Tat genau zu verstehen, musste sich das Gericht erst mal den Aufbau eines Großraumtaxis vor Augen führen. Dabei standen zwei Fragen im Mittelpunkt: Ist zwischen den Kopfstützen von Fahrer- und Beifahrersitz genug Platz, um dem Fahrer mit beiden Fäusten massiv auf den Hinterkopf zu schlagen? Und kann man dabei auch das linke Ohr des Fahrers treffen? Genau das wurde dem Angeklagten vorgeworfen. Dieser präsentierte allerdings eine andere Version der Tat. Eine nicht unwichtige Rolle spielte dabei seine Mutter, die mit ihm in einer Aichacher Diskothek den Geburtstag eines Freundes feierte. Während die Mutter bereits im Taxi saß, habe der Taxifahrer ungeduldig auf den Angeklagten gewartet. Als dieser endlich das Taxi betrat, sei der Fahrer urplötzlich ruckartig angefahren. „Meine Mutter musste mich festhalten“, sagte der Angeklagte. Sonst wäre er angeblich aus der geöffneten Schiebetür gefallen. „Daraufhin habe ich den Taxifahrer als Psychopaten bezeichnet“, räumte die Mutter des Angeklagten ein. Danach soll der Taxifahrer die Mutter übel beleidigt haben. Dies sei für den Angeklagten der Grund gewesen, sich nach vorne zum Taxifahrer zu beugen. „Der Taxifahrer hat mich zuerst geschlagen, ich habe nur reflexartig abgewehrt“, sagte der Angeklagte. Auch die Mutter konnte ein paar Verteidigungsschläge ihres Sohnes nicht ausschließen.
Prellungen am Hinterkopf
Der geschädigte Taxifahrer hingegen sprach von einem Trommelfeuer. „Es hat nur noch peng, peng, peng gemacht.“ Angeblich trug er Prellungen am Hinterkopf und eine Verletzung am linken Ohr davon. Am Ende der Zeugenaussagen stand Richter Gockel vor der Frage, welche der beiden Versionen die glaubwürdigere sei. Verteidiger Reinhard Baade plädierte auf Freispruch. Laut ärztlichem Attest gab es „keine äußeren Verletzungserscheinungen“ beim Geschädigten. Für massive Schläge mit beiden Fäusten habe seiner Meinung nach der Platz gefehlt, eine Verletzung am Ohr sei nicht möglich gewesen. Staatsanwältin Christine Dumler glaubte der Version des Taxifahrers und forderte zwei Freizeitarreste. Richter Dieter Gockel sah die Schläge als erwiesen an. Er glaubte dem Geschädigten und konnte sich nicht vorstellen, dass der Taxifahrer seine Fahrgäste beleidigt hat. Unter Einbeziehung des Jugendstrafrechts lautete das Urteil 80 Stunden sozialer Hilfsdienst. (pas)