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Gericht: Verlorene Liebesmüh

Gericht

Verlorene Liebesmüh

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    Verlorene Liebesmüh
    Verlorene Liebesmüh

    Immer wieder stellte er seiner Physiotherapeutin nach, näherte sich ihrem Arbeitsplatz und überhäufte sie mit eindeutigen Liebesbriefen. Dafür musste sich jetzt ein 84-jähriger Rentner vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.

    Bereits im Frühjahr 2011 erging ein Unterlassungsurteil gegen den verheirateten Rentner. Er durfte sich der Geschädigten damit nur auf 50 Meter nähern. Auch wurde ihm untersagt, diese anzurufen oder Briefe zu schreiben. Aber der Liebeskranke hielt sich nicht daran.

    Pünktlich zum Sommeranfang 2011 gestand er seiner Liebe erneut seine Gefühle. Die Anklage gemäß des Gewaltschutzgesetzes konnte der Beschuldigte nicht nachvollziehen. Er habe doch nie Gewalt angewendet. Jetzt habe er schlaflose Nächte und wünsche sich einfach Ruhe.

    Auch der Verteidiger spielte die Straftat herunter. Der Angeklagte habe nur formal gegen das Unterlassungsurteil verstoßen. „Der Angeklagte leidet doch wie ein Hund.“ Auch habe dieser nur einen Abschiedsbrief schreiben wollen. Der endete auch mit den pathetischen Worten: „Ein Abschied, ein Abschied für immer.“ An eine Einstellung des Verfahrens sei aber nicht zu denken, machte die Staatsanwältin klar. Schon einmal war eine vorherige Anklage wegen Stalkens gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Vor allem die „Hartnäckigkeit des Angeklagten“ führte jetzt zu einer Verurteilung.

    Der 84-Jährige wurde zu einer Zahlung von 600 Euro verurteilt. Das Unterlassungsurteil bleibt bestehen. Auch die bedrängte Physiotherapeutin kann jetzt langsam aufatmen. Seit knapp einem Jahr gibt der liebestolle Rentner endlich Ruhe. (AN)

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