Aindling Etwa 65 Zuhörer kamen zu einem von der KAB Aindling veranstalteten Infoabend zum Thema Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Notar Dr. Thomas Kilian beantwortete im Aindlinger Pfarrheim viele Fragen und erklärte, warum jeder volljährige Mensch für den Fall einer plötzlichen Erkrankung vorsorgen sollte.
Mit der Patientenverfügung erklärt man, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Die Vorsorgevollmacht regelt alle anderen persönlichen Belange – auch, wer als Person des Vertrauens diese wahrnehmen soll. Tritt ein Fall ein, für den das Gesetz einen amtlich eingesetzten Betreuer vorsieht, kann man mit der Betreuungsvollmacht eine oder mehrere Personen dafür bestimmen. Diesem Wunsch kommt das Gericht in der Regel nach, sofern keine rechtlichen oder persönlichen Gründe dagegen sprechen.
Regelungen gelten über den Tod hinaus
Bei Haus und Grundbesitz empfehle es sich, einen Notar hinzuzuziehen, so Kilian. Banken stellen in der Regel eigene Formulare zur Verfügung, wobei bei allen wichtig ist, dass die Regelungen über den Tod hinaus gelten. Sowohl in evangelischen als auch in katholischen Pfarreien kann man sich die Broschüre „Christliche Patientenvorsorge“ besorgen. Weitere Informationen bieten Sozialverbände und Seniorenberatungen an. (ine)
Eine Broschüre mit Vorlagen und Erläuterungen ist beim Justizministerium, in Gemeinden oder Krankenhäusern sowie im Internet unter www.bmj.bund.de erhältlich.