Thierhaupten Eigentlich sollten im jüngsten Thierhauptener Gemeinderat schon die Pläne für Straßen- und Kanalbau im Altbereich des Gewerbegebiets „Gemeindewald“ vorgestellt werden. Doch so weit kam es nicht. Vielmehr wurden Einsprüche der Anlieger diskutiert. Sie weigern sich, für die Sanierung des Altbereichs der Straße, die in U-Form verläuft und zu etwa einem Viertel bereits 1963 erbaut wurde, mit zu bezahlen. Denn die direkten Anlieger im Neubereich haben bereits im Jahre 2001, als das Gewerbegebiet erweitert und die U-Form der Straße vervollständigt wurde, erhebliche Beiträge für die neue Fahrbahn bezahlt.
Bürgermeister Franz Neher bezeichnete die Einsprüche als „durchaus verständlich“. Er könne aber der Forderung der Anlieger, den zu sanierenden Altbereich als einzelnen Abschnitt zu betrachten, nicht nachkommen. Denn die Rechtsaufsicht sehe die Straße als eine Einheit. Die Erschließung sei in einzelnen Abschnitten möglich, aber die Straßenausbaubeitragssatzung sehe keine Abschnittsbildung vor.
Kreuzer: „Vorgehensweise nicht korrekt“
Josefine Kreuzer (FW) fand diese Vorgehensweise nicht korrekt, denn die geplante Maßnahme betreffe die Anlieger, die Einsprüche vorgebracht haben, gar nicht. Auch CSU-Fraktionschef Johann Fröhlich sagte, er sei davon ausgegangen, dass die Maßnahme in Abschnitten auf die Anlieger umgelegt werde.
Dem hielt der geschäftsleitende Beamte von Thierhaupten, Anton Berchtenbreiter, entgegen, dass es sich im Jahre 2001 um eine Erschließungsmaßnahme gehandelt habe, für die andere Kriterien gelten als für eine Straßenbaumaßnahme, die zu 75 Prozent von den Anliegern zu tragen sei und zu 25 Prozent von der Gemeinde. Eine Abschnittsbildung sei nur dann zulässig, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein Zusammenhang bestehe.
Er könne an der Rechtslage nicht vorbei, sagte auch Bürgermeister Neher. Nachdem diese strittig sei, schlug er vor, Fachjuristen des Bayerischen Gemeindetags einzuschalten um die Frage zu klären. Neher: „Dann wird die Straße eben heuer nicht gebaut.“ Für die Maßnahme stehen 275000 Euro im aktuellen Haushalt der Marktgemeinde, 75 Prozent davon sollen die Anlieger übernehmen; das wären 225000 Euro.