Bafög: Ehemaliger Student soll 16.000 Euro nachzahlen
Weil er nach Ansicht des Studentenwerks beim Antrag geschummelt hatte, soll ein Gersthofer nun fast 16.000 Euro nachzahlen. Vor Gericht versucht der Mann sich zu wehren.
Dass sich Schüler und Studenten bei den Anträgen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gerne etwas haben einfallen lassen, um sich künstlich arm zu rechnen, um einen Anspruch auf das Fördergeld zu haben, war jahrelang gängige Praxis. Vor einigen Jahren verschärfte die Justiz deswegen den Blick auf die Förderanträge – mit dem Ergebnis, dass es reihenweise zu Verfahren kam, in deren Rahmen einige Studenten oder Schüler ordentlich nachzahlen mussten. Einer der letzten Fälle dieser Art wurde nun vor dem Augsburger Verwaltungsgericht verhandelt. Dabei ging es um 15.624 Euro an gezahlten Fördergeldern, die ein 27-jähriger Exstudent aus Gersthofen zurückzahlen sollte.
Student überweist 62.000 Euro an seine Eltern
Hintergrund: Der zum Zeitpunkt des Antrages 19 Jahre alte Mann hatte nur zwei Monate zuvor einen Betrag in Höhe von rund 62.000 Euro an seine Eltern überwiesen. Danach erfüllte er die Kriterien, um während seines Studiums Fördergeld zu erhalten. Vor Gericht sagte der Wirtschaftsinformatiker, dass seine Eltern ihm das aus einem Hausverkauf stammende Geld zwei Jahre zuvor gegeben hatten – unter einer Bedingung. „Damit sollte ich während meiner Ausbildung finanziell unabhängig sein.“ Nachdem er aber zwei Jahre später keine Ausbildung, sondern ein Studium begonnnen hatte, habe er seinen Eltern das Geld wieder zurückzahlen müssen. Sein Vater habe das Geld zudem für den Kauf eines Eigenheimes benötigt, so der 27-Jährige.
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