Dass sich Schüler und Studenten bei den Anträgen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gerne etwas haben einfallen lassen, um sich künstlich arm zu rechnen, um einen Anspruch auf das Fördergeld zu haben, war jahrelang gängige Praxis. Vor einigen Jahren verschärfte die Justiz deswegen den Blick auf die Förderanträge – mit dem Ergebnis, dass es reihenweise zu Verfahren kam, in deren Rahmen einige Studenten oder Schüler ordentlich nachzahlen mussten. Einer der letzten Fälle dieser Art wurde nun vor dem Augsburger Verwaltungsgericht verhandelt. Dabei ging es um 15.624 Euro an gezahlten Fördergeldern, die ein 27-jähriger Exstudent aus Gersthofen zurückzahlen sollte.
Landkreis Augsburg