Samstag, 25. Mai 2013

10. Mai 2012 06:28 Uhr

Gersthofen

Geldstrafen für Kirchweih-Schläger

Zwei Männer sind verurteilt worden, weil sie einen 22-Jährigen verprügelt haben. Wer noch beteiligt war, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Von Lena Bauer

Das Justizzentrum in Augsburg.
Foto: Archivbild: Bernhard Weizenegger

„Eins ist klar: Es hat eine üble Schlägerei mit einem Haufen Beteiligten gegeben.“ Der Verteidiger des 22-jährigen Angeklagten brachte es bei der Fortsetzung des Prozesses um die Schlägerei auf der Gersthofer Kirchweih im vergangenen Oktober (wir berichteten) auf den Punkt. Nach seiner Ansicht und der seines Kollegen konnten die vielen Zeugen, die vor dem Augsburger Amtsgericht gehört wurden, jedoch keinesfalls einwandfrei belegen, dass sein Mandant und der zweite Angeklagte (31) das 22-jährige Opfer geschlagen hatten. Die Verteidigung forderte deshalb für beide Freispruch. Zumal es auch keine Beweise dafür gebe, dass einer der beiden für die schweren Verletzungen des 22-Jährigen verantwortlich sei. Zehn lockere Zähne und mehrere Prellungen im Gesicht hatte dieser bei der Schlägerei erlitten.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Florian Schmitt-Roob verurteilte schließlich beide Männer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Geldstrafen, blieb dabei allerdings unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Haftstrafen von vier und fünf Monaten zur Bewährung ausgesetzt plädiert hatte.

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Richter Schmitt-Roob begründete die Urteile mit der Zeugenaussage eines Polizisten und vor allem eines 31-jährigen Sicherheitsmitarbeiters, den er für glaubwürdig hielt. Dieser habe sowohl ausgesagt, dass der 31-jährige Angeklagte zuerst zugeschlagen habe, wie er auch den zweiten Angeklagten als Mittäter bei der Polizei identifiziert hatte. Wohin jedoch die Schläge und Tritte der beiden gingen und wer letztlich für die schweren Verletzungen im Gesicht des Opfers verantwortlich war, konnte nach Auffassung des Gerichts nicht geklärt werden. Schwere Körperverletzung – wie die Anklage ursprünglich lautete – war den Angeklagten deshalb nicht nachzuweisen, sagte der Richter.

Der Sicherheitsmitarbeiter hatte ausgesagt, dass der Verprügelte nach einem Streit mit dem 31-jährigen Angeklagten am Boden gelegen hatte und dort von fünf bis sechs Männern geschlagen und getreten wurde. Wer die anderen Beteiligten an der Schlägerei gewesen waren, konnte vor Gericht – auch aufgrund vieler widersprüchlicher Zeugenaussagen – nicht geklärt werden. Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 45 Euro, den 22-Jährigen zu 100 Tagessätzen à 40 Euro. Beide waren bereits vorbestraft.

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