Geldstrafen für Kirchweih-Schläger
Zwei Männer sind verurteilt worden, weil sie einen 22-Jährigen verprügelt haben. Wer noch beteiligt war, konnte vor Gericht nicht geklärt werden.
„Eins ist klar: Es hat eine üble Schlägerei mit einem Haufen Beteiligten gegeben.“ Der Verteidiger des 22-jährigen Angeklagten brachte es bei der Fortsetzung des Prozesses um die Schlägerei auf der Gersthofer Kirchweih im vergangenen Oktober (wir berichteten) auf den Punkt. Nach seiner Ansicht und der seines Kollegen konnten die vielen Zeugen, die vor dem Augsburger Amtsgericht gehört wurden, jedoch keinesfalls einwandfrei belegen, dass sein Mandant und der zweite Angeklagte (31) das 22-jährige Opfer geschlagen hatten. Die Verteidigung forderte deshalb für beide Freispruch. Zumal es auch keine Beweise dafür gebe, dass einer der beiden für die schweren Verletzungen des 22-Jährigen verantwortlich sei. Zehn lockere Zähne und mehrere Prellungen im Gesicht hatte dieser bei der Schlägerei erlitten.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Florian Schmitt-Roob verurteilte schließlich beide Männer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Geldstrafen, blieb dabei allerdings unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Haftstrafen von vier und fünf Monaten zur Bewährung ausgesetzt plädiert hatte.
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