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Eklat beim Vanessa-Prozess: Gericht sperrt Öffentlichkeit aus - Mutter des Opfers empört

Eklat beim Vanessa-Prozess

Gericht sperrt Öffentlichkeit aus - Mutter des Opfers empört

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    Dieses Archivbild zeigt einen Polizisten bei der Tatortbegehung in Gersthofen mit Vanessas Mörder. Michael W. ist mit einem Schutzanzug bekleidet, sein Gesicht ist verhüllt.
    Dieses Archivbild zeigt einen Polizisten bei der Tatortbegehung in Gersthofen mit Vanessas Mörder. Michael W. ist mit einem Schutzanzug bekleidet, sein Gesicht ist verhüllt. Foto: sh/dt

    Eklat bei der Fortsetzung des Verfahrens um die Sicherungsverwahrung des Mörders der kleinen Vanessa aus Gersthofen: Bereits zum Auftakt des Verhandlungstages am Donnerstag, bei dem die psychologischen Gutachten verlesen werden, wurde die Öffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen. Das Gericht begründete den Schritt damit, dass Vanessas Mörder Michael W. ein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre habe. In den Gutachten werden intime Details, unter anderem zur Sexualität des 29-Jährigen, behandelt.

    Der Mord an Vanessa am Rosenmontag 2002

    Tatortbesichtigung in der Gersthofer Winterstraße mit dem mutmaßlichen Mörder von Vanessa
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    17 Bilder
    Vanessa aus Gersthofen wurde nur zwölf Jahre alt. An Rosenmontag 2002 dringt Michael W. in das Haus der Familie ein und ermordet das Mädchen. Sie ist ein Zufallsopfer.

    Vanessas Mutter Romana Gilg bezeichnete die Entscheidung des Gerichts gegenüber unserer Redaktion als "Unverschämtheit": "Der Täter wird geschützt mit allen Mitteln", sagte sie. "Wie sollen wir eine Entscheidung dann nachvollziehen, wenn wir nicht dabei sein dürfen?" Unter den Prozessbeobachtern herrschte Fassungslosigkeit angesichts der Entscheidung des Gerichts. Gabriele Schmidthals-Pluta vom Verein "Sicheres Leben" zeigte sich völlig empört. Sie sei es leid, dass immer die Täter im Fokus stünden.

    Gutachten sind die Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung

    Die Gutachten der Sachverständigen haben eine wichtige Auswirkung auf den Fortgang des Verfahrens und die Entscheidung, ob Michael W. nachträglich in Sicherungsverwahrung untergebracht wird oder nicht. Damit diese angeordnet werden kann, muss in mindestens zwei Gutachten attestiert werden, dass Vanessas Mörder auch nach Verbüßen seiner Haftstrafe weiterhin hochgradig gefährlich und psychisch gestört ist.

    Der Mord an Vanessa aus Gersthofen

    Über eine Woche lang tappte die Polizei nach dem Mord an der zwölf Jahre alten Vanessa aus Gersthofen im Dunkeln. Auch aus den zahlreichen Hinweisen ergaben sich zunächst keine heißen Spuren für die Ermittler, bis überraschend der mutmaßliche Mörder, der 19-jährige Michael W., festgenommen wurde.

    12. Februar 2002: Die Eltern von Vanessa finden ihre Tochter blutüberströmt neben ihrem Bett. Spuren eines Einbruchs entdecken die Ermittler zunächst nicht. Die Polizei bildet sofort eine Sonderkommission.

    13. Februar: Die Beamten berichten über den Fund eines Messers, das wenig später mittels eines DNA-Tests als Tatwaffe identifiziert wird. Es handelt sich um ein Küchenmesser mit einer 16 Zentimeter langen und feststehenden Klinge.

    15. Februar: Trotz einer Reihe von Hinweisen aus der Bevölkerung haben die Fahnder keine heiße Spur. Rund 100 Personen aus dem Umfeld des ermordeten Mädchens werden von den Ermittlern befragt, um herauszufinden, mit wem Vanessa Kontakt hatte. Unklar bleibt lange, wie der Täter in das Haus gekommen ist. Es wird eine Belohnung von 35 000 Euro zur Aufklärung der Tat ausgeschrieben.

    19. Februar: Die Fahnder setzen auf die Erstellung eines Täterprofils, um den Mord an Vanessa aufzuklären. Zuvor hatten bereits 15 Bekannte und Verwandte Speichelproben abgegeben, um sich über DNA-Analyse als Täter auszuschließen.

    21. Februar: Die Polizei sucht nach zwei Hinweisen aus der Bevölkerung einen als „Maskenmann“ verkleideten Zeugen. Ermittelt wird ein 19-Jähriger aus Gersthofen. Im Verlauf der Vernehmungen verstrickt sich der Mann in Widersprüche und gesteht die Tat.

    22. Februar: Die Polizei gibt den Fahndungserfolg bekannt.

    5. Februar 2003: Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts verhängt zehn Jahre Haft gegen Michael W. Es ist die höchste Strafe, die nach dem Jugendrecht möglich ist.

    Mitte Februar 2012 ist Entlassungstermin für Michael W., die Staatsanwaltschaft will ihn nicht frei lassen. Zwei psychiatrische Gutachter kommen zum Schluss, dass der Täter in Sicherungsverwahrung sollte.

    Der Prozess zieht sich. Erst am 15. Oktober 2012 ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Ein Urteil fällt am 15. November: Michael W. kommt weiter in Sicherungsverwahrung.

    Inzwischen wurde auf Wunsch der Verteidigung ein weiterer Sachverständiger zugeholt. Michael W. hatte das immer als Voraussetzung dafür angesetzt, sich untersuchen zu lassen. Ob es nun tatsächlich dazu kommt, dazu äußerte er sich nicht. Die bisherigen Gutachten wurden lediglich auf Grundlage der Akten erstellt.

    Das Verfahren um die Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder hatte Ende Februar am Landgericht Augsburg begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert für Michael W. nachträgliche Sicherungsverwahrung, weil sie ihn weiterhin für hochgradig gefährlich und psychisch gestört hält.

    Michael W. war in der Nacht des Rosenmontags 2002 verkleidet mit einer Totenmaske wie im US-Horrorfilm „Scream“  in das Haus der Familie Gilg in Gersthofen bei Augsburg eingestiegen und hatte die zwölfjährige Vanessa im Schlaf erstochen. Kurz darauf wurde der Metallbau-Azubi festgenommen. Er gestand, die Tat nach dem Vorbild des Horrorfilms ausgeübt zu haben. Ein Jahr später wurde W. verurteilt. Der damalige Vorsitzende der Jugendkammer, Martin Kramer, sagte: „Er hat getötet um des Tötens willen.“

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