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Kinderschänder wohnt wieder neben Opfer: Justizministerin schaltet sich ein: Fall Kühlenthal wird neu geprüft

Kinderschänder wohnt wieder neben Opfer

Justizministerin schaltet sich ein: Fall Kühlenthal wird neu geprüft

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    Ortsansicht der Gemeinde Kühlenthal im Landkreis Augsburg: Ein Gremium soll erneut prüfen, ob gegen einen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mann in Kühlenthal ein Näherungsverbot verhängt werden kann.
    Ortsansicht der Gemeinde Kühlenthal im Landkreis Augsburg: Ein Gremium soll erneut prüfen, ob gegen einen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mann in Kühlenthal ein Näherungsverbot verhängt werden kann. Foto: Marcus Merk

    Im Fall des wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes, der nach seiner Haftentlassung in der kleinen Gemeinde Kühlenthal unmittelbar neben seinem damaligen Opfer, einem zehnjährigen Mädchen, wohnt, hat sich Justizministerin Beate Merk selbst eingeschaltet. Sie habe veranlasst, dass der „Runde Tisch“, ein Gremium aus verschiedenen Behörden, sich erneut mit dem Fall in Kühlenthal (Kreis Augsburg) befasst, so die Ministerin gegenüber unserer Redaktion.

    Keine Möglichkeit, den Wohnort zu verbieten

    Zwar gebe es nach dem Gesetz keine Möglichkeit, dem Täter zu verbieten, dort zu wohnen, wo sein früheres Opfer lebt. Doch könne ein Verbot erteilt werden, sich dem Wohnsitz des Opfers bis auf eine bestimmte Distanz zu nähern. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Gefahr einer weiteren Straftat bestehe. Dies habe der Runde Tisch natürlich bereits geprüft und die Gefahr dann als nicht so hoch eingestuft.

    Doch sie habe an dieser Einstufung „erhebliche Zweifel“, so die Ministerin. Deshalb solle das Gremium noch einmal über diese Frage beraten. Nachdem das Haus des Täters etwa 80 Meter vom Opfer entfernt steht, könnte ein entsprechendes Aufenthaltsverbot bewirken, dass sich der Mann einen anderen Wohnsitz nehmen muss.

    Beate Merk sieht Gesetzeslücke

    Der Fall Kühlenthal könnte zudem Anlass für eine Gesetzesinitiative sein. Denn Ministerin Merk sieht in dem bisherigen Gesetz eine „eklatante Lücke“, weil es keine Möglichkeit biete, die für die Tatbewältigung so wichtige Distanz zwischen Opfer und Täter nach dessen Entlassung aus der Haft zu gewährleisten. Es könne nicht sein, dass dies von einer konkreten Gefahr abhängig gemacht werde, bekräftigte der Pressesprecher des Justizministeriums, Wilfried Krames. Denn es sei für das Opfer immer unzumutbar, wenn der Täter so nahe im Ort lebe.

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