Er wollte helfen – nun ist er fürs Leben gezeichnet. Es waren wenige Sekunden im Oktober 2003, die das Leben eines Polizisten aus dem nördlichen Landkreis für immer veränderten. Er und sein Kollege erhielten einen Notruf aus Gersthofen: Eine Frau hatte um Hilfe gerufen. Die beiden Polizisten waren damals die einzig verfügbare Streife und mussten so schnell wie möglich von Meitingen an den Ort des Geschehens. Auf der alten B2 passierte es: Ein Laster rammte den Polizeiwagen, der mit Blaulicht und einer Geschwindigkeit von deutlich über 100 Stundenkilometern unterwegs war. Der Wagen der Polizisten wurde durch den Aufprall gegen eine Laterne geschleudert. „Die haben wir komplett umgemäht“, sagt der heute 43-Jährige.
Obwohl sein Kollege unverletzt blieb und er als Beifahrer sich selbst aus dem Auto befreien konnte, sollte der Albtraum aber gerade erst losgehen. Nach mehreren Knieoperationen klangen die Schmerzen in der Hüfte nicht ab, sondern wurden unerträglich. Erneut musste sich der Mann zahlreichen Operationen unterziehen. Seit ein paar Jahren hat er ein künstliches Hüftgelenk. „Das muss aber auch bald ersetzt werden – das Material ist fehlerhaft“, sagt er, der seit dem Unfall als behindert gilt und einen Stock benötigt, um gehen zu können. Im Einsatz auf der Straße war er seitdem nicht mehr – mittlerweile ist er in den Innendienst des Präsidiums gewechselt.
Am Donnerstag landete die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht. Der Grund: Der Freistaat Bayern weigert sich, für die Behandlungskosten des Mannes aufzukommen, die seit dem Jahr 2006 entstanden sind. Nach Auffassung des Freistaates gilt die eigentliche Verletzung ab diesem Zeitpunkt als ausgeheilt. Die Folgebehandlungen seien deswegen auf eine vorher nicht erkannte und genetisch bedingte Hüftproblematik zurückzuführen. Die Kosten in Höhe von 15000 Euro, die von staatlicher Seite vorgestreckt wurden, soll der Polizist zurückzahlen.
Für den Mann stellt diese Summe eine finanzielle Belastung dar, die seine Existenz gefährde. Auch ohne die Rückzahlung sei es für den sechsfachen Familienvater seiner Aussage nach schwer genug, sein Leben zu bestreiten. Schon jetzt muss er wegen der neuen Position einen Gehaltsverzicht hinnehmen, auf lange Sicht droht ihm die Frühpensionierung. Dass die Geschehnisse an ihm nicht spurlos vorbeigegangen sind, scheint offenkundig: Der ehemals 110 Kilo schwere und über 1,90 Meter große Hüne wiegt noch knapp 90 Kilo. Wegen der psychischen Folgeschäden stand, wie er sagte, sogar seine Ehe kurz vor der Scheidung.
Dass er nun unzählige medizinische Gutachten vorlegen muss, um sein Leid zu beweisen, könne er nicht glauben: „Das Schlimme ist, dass man auch noch als Lügner dargestellt wird.“ In der Verhandlung führten auch diesmal beide Seiten medizinische Gutachten an, die den jeweiligen Standpunkt untermauern sollten. Nach Einschätzung des Polizisten sind mehrere Diagnose- und Behandlungsfehler für seinen jetzigen Zustand verantwortlich. Für die Fortsetzung des Prozesses beantragte er, zusätzliche Gutachten als Beweismittel geltend zu machen.
Was aus dem Notruf, zu dem er und sein Kollege nie gekommen sind, geworden ist, weiß er bis heute nicht. „Ich habe nie wieder etwas davon gehört. Wahrscheinlich war es ein Fehlalarm.“
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