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Landkreis Augsburg: Streit unter Nachbarn eskaliert

Landkreis Augsburg

Streit unter Nachbarn eskaliert

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    Eine Frau beschuldigte ihren Nachbarn, sie um 1500 Euro erpresst zu haben. Er soll damit gedroht haben, ihre Lebensgefährtin zu töten. (Symbolbild)
    Eine Frau beschuldigte ihren Nachbarn, sie um 1500 Euro erpresst zu haben. Er soll damit gedroht haben, ihre Lebensgefährtin zu töten. (Symbolbild) Foto: dpa

    „Gib mir 2000 Euro oder ich fahre sie in den Wald und bringe sie um.“ Mit diesen Worten soll ein 37-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis seine Nachbarin erpresst haben. Ihrer Aussage nach drohte er damit, ihre Lebensgefährtin umzubringen, falls er das Geld nicht erhalten sollte. Der Angeklagte bestritt, seine gleichaltrige Nachbarin erpresst zu haben und blieb auch während der Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht bei dieser Aussage.

    Die Verhandlung markierte das unrühmliche Ende einer Beziehung zwischen Nachbarn, die von einer innigen Freundschaft in offene Feindschaft umschlug. Als die beiden Frauen im Herbst 2009 in den Ort im nördlichen Landkreis gezogen waren, war es sogar der Angeklagte gewesen, der ihnen das Haus beschafft hatte. Der Mann, der mit seiner Frau nebenan wohnt, habe sich in der Anfangszeit als extrem hilfsbereit gezeigt und den Nachbarn bei den Hausarbeiten geholfen.

    Die Stimmung zwischen den Wohnparteien schien jedoch schnell umzuschlagen. Die Klägerin sagte vor Gericht aus, dass sich der Mann immer mehr in die Arbeiten und den Alltag seiner Nachbarn eingemischt hätte. Streit habe es deswegen aber auch bereits um kleinere Dinge, wie Materialkosten in Höhe von 100 Euro, gegeben, die sich der Mann ersetzen lassen wollte. Im Dezember 2009 fand nach Aussage der Klägerin das entscheidende Gespräch statt, in dem der Angeklagte ihr mit dem Mord an ihrer Lebensgefährtin drohte. 1500 der geforderten 2000 Euro habe sie aus Angst der Frau ihres Nachbarn in bar gegeben.

    Erst vier Monate später zeigte die 37-Jährige ihren Nachbarn an. Erst im Rahmen der Therapie habe sie den Mut aufgebracht, den Vorfall der Polizei zu melden, sagte die Klägerin.

    Dass die Verhandlung erst jetzt stattfinden konnte, lag daran, dass zuerst untersucht werden musste, inwiefern der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Bei ihm wurde infolge von Erlebnissen aus der Kindheit und aus der Militärzeit ein posttraumatisches Belastungssyndrom festgestellt. Als wahrscheinlich galt, dass er selbst im Falle einer Verurteilung nur eingeschränkt schuldfähig gewesen wäre. Letztlich sprach das Gericht unter der Leitung von Richter Florian Schmitt-Roob den Angeklagten aber aus Mangel an Beweisen frei. Weder die Frau des Mannes noch die Lebensgefährtin der Klägerin konnten die Morddrohung bestätigen. Die beiden Parteien wohnen nach wie vor nebeneinander, Kontakt besteht aber nicht mehr.

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