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Gersthofen: Vanessa-Prozess: Ein „nicht begrüßenswerter“ Mord

Gersthofen

Vanessa-Prozess: Ein „nicht begrüßenswerter“ Mord

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    Richter Lenart Hoesch (Mitte) sprach von einer „Verhöhnung der Opfer“, Vanessas Mutter Romana Gilg war entsetzt bei der Verhandlung.
    Richter Lenart Hoesch (Mitte) sprach von einer „Verhöhnung der Opfer“, Vanessas Mutter Romana Gilg war entsetzt bei der Verhandlung. Foto: Schöllhorn

    Romana Gilg lacht kurz auf. Es ist ein bitteres Lachen. Soeben hat Richter Lenart Hoesch den Stiefvater von Michael W., dem Mörder ihrer damals zwölf Jahre alten Tochter Vanessa, eine Frage gestellt. Hoesch wollte wissen, ob er den jungen Mann jemals gefragt hat, warum er gemordet hat. Warum er vor zehn Jahren das Mädchen in dessen eigenem Bett erstochen hat, ihm 21 Mal ein Messer in den Leib gerammt hat. Anstatt eine Antwort zu geben, weicht der Lebensgefährte von Michael W.’s Adoptivmutter aus, wieder einmal an diesem Tag. Er sieht den verurteilten Mörder an und antwortet: „Seine Tat war sicher nicht begrüßenswert.“

    Der Mord an Vanessa aus Gersthofen

    Über eine Woche lang tappte die Polizei nach dem Mord an der zwölf Jahre alten Vanessa aus Gersthofen im Dunkeln. Auch aus den zahlreichen Hinweisen ergaben sich zunächst keine heißen Spuren für die Ermittler, bis überraschend der mutmaßliche Mörder, der 19-jährige Michael W., festgenommen wurde.

    12. Februar 2002: Die Eltern von Vanessa finden ihre Tochter blutüberströmt neben ihrem Bett. Spuren eines Einbruchs entdecken die Ermittler zunächst nicht. Die Polizei bildet sofort eine Sonderkommission.

    13. Februar: Die Beamten berichten über den Fund eines Messers, das wenig später mittels eines DNA-Tests als Tatwaffe identifiziert wird. Es handelt sich um ein Küchenmesser mit einer 16 Zentimeter langen und feststehenden Klinge.

    15. Februar: Trotz einer Reihe von Hinweisen aus der Bevölkerung haben die Fahnder keine heiße Spur. Rund 100 Personen aus dem Umfeld des ermordeten Mädchens werden von den Ermittlern befragt, um herauszufinden, mit wem Vanessa Kontakt hatte. Unklar bleibt lange, wie der Täter in das Haus gekommen ist. Es wird eine Belohnung von 35 000 Euro zur Aufklärung der Tat ausgeschrieben.

    19. Februar: Die Fahnder setzen auf die Erstellung eines Täterprofils, um den Mord an Vanessa aufzuklären. Zuvor hatten bereits 15 Bekannte und Verwandte Speichelproben abgegeben, um sich über DNA-Analyse als Täter auszuschließen.

    21. Februar: Die Polizei sucht nach zwei Hinweisen aus der Bevölkerung einen als „Maskenmann“ verkleideten Zeugen. Ermittelt wird ein 19-Jähriger aus Gersthofen. Im Verlauf der Vernehmungen verstrickt sich der Mann in Widersprüche und gesteht die Tat.

    22. Februar: Die Polizei gibt den Fahndungserfolg bekannt.

    5. Februar 2003: Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts verhängt zehn Jahre Haft gegen Michael W. Es ist die höchste Strafe, die nach dem Jugendrecht möglich ist.

    Mitte Februar 2012 ist Entlassungstermin für Michael W., die Staatsanwaltschaft will ihn nicht frei lassen. Zwei psychiatrische Gutachter kommen zum Schluss, dass der Täter in Sicherungsverwahrung sollte.

    Der Prozess zieht sich. Erst am 15. Oktober 2012 ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Ein Urteil fällt am 15. November: Michael W. kommt weiter in Sicherungsverwahrung.

    Wie die Lebensumstände des zur Tatzeit 19-Jährigen aussahen, sollte am Dienstag vor dem Landgericht untersucht werden. Das Verhältnis zum neuen Freund der Mutter wurde vom späteren Mörder als schwierig bezeichnet. Immer wieder habe es Streit gegeben, oft rutschte dem gelernten Gärtner die Hand aus und er schlug die Mutter oder ihren Sohn.

    Vanessas Mutter: "Sie haben ihr Kind gar nicht erzogen"

    Der Mord an Vanessa am Rosenmontag 2002

    Tatortbesichtigung in der Gersthofer Winterstraße mit dem mutmaßlichen Mörder von Vanessa
    Icon Galerie
    17 Bilder
    Vanessa aus Gersthofen wurde nur zwölf Jahre alt. An Rosenmontag 2002 dringt Michael W. in das Haus der Familie ein und ermordet das Mädchen. Sie ist ein Zufallsopfer.

    Ein Umstand, den der Lebensgefährte beim Mordprozess vor zehn Jahren eingeräumt hat. In der gestrigen Verhandlung bestritt der Mann diesen Vorwurf: „Da bin ich von den Socken. Da stehe ich heute nicht mehr dazu. Wie hart soll der Schlag gewesen sein?“ Auch die Mutter von W. wollte die Vorwürfe entkräftigen: Nur einmal habe sie ihr Lebensgefährte vor den Augen ihres Sohnes geohrfeigt. „Dann ist der Michael aber dazwischen gegangen und dann war Ruhe.“ Bei diesen Worten vergrub ihr Adoptivsohn sein Gesicht in den Händen. Dass ihr Sohn in seinem Zimmer Horrorfilme sieht – nach Angaben der Mutter sei dies „pro Tag nur einer“ gewesen – sei dem Stiefvater zwar aufgefallen. Einschreiten wollte er aber nicht. Nach eigenen Angaben hat er sich in seiner Zeit als Gärtner im Pallottinerkloster zum „Tiefenpsychologen“ fortgebildet. Aber zur Rolle in der Familie sagte er folgendes: „Ich habe mich nie als Erziehungsberechtigter, sondern als Kumpel gesehen.“

    „Man kann den Eltern nicht vorwerfen, dass sie ihr Kind schlecht erzogen haben. Sie haben es gar nicht erzogen“, sagte Romana Gilg in einer Verhandlungspause. Als die Verhandlung danach fortgesetzt wurde, hatten Michael W.’s Adoptiveltern das Gerichtsgebäude bereits wieder verlassen.

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