Im AVA-Prozess gegen die angeblichen „Maulwürfe“ vor dem Landgericht wird es ab jetzt nicht mehr um die anonymen Briefe und Dokumente gehen, mit denen Missstände in der Müllverbrennung öffentlich gemacht und der damalige Geschäftsführer Walter Michale kritisiert wurde. Der zentrale Anklagepunkt der üblen Nachrede wurde gestern überraschend eingestellt.
Verteidigung bzw. Staatsanwaltschaft hatten dies beantragt. Von der vormals brisant klingenden Anklageschrift ist hinsichtlich der Müllaffäre nicht mehr viel übrig. Der weitere Prozess wird sich noch mit Aspekten wie Nacktfotos von Mitarbeiterinnen befassen.
Unsere Zeitung hatte 2006 mehrfach über Missstände in der Abfallverwertung berichtet, etwa die früher nicht genehmigte Verbrennung von Filtern aus der Abgasanlage. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die Angeklagten – damals Angestellte der AVA – interne Unterlagen an unsere Zeitung weitergegeben hätten. Ziel sei es gewesen, Stimmung gegen Michale zu machen und ihn zu stürzen. Michale geriet später politisch in Bedrängnis und ist seit 2010 wieder beim Landratsamt tätig.
Die drei Männer bestritten bereits am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen, etwas mit den Vorwürfen zu tun zu haben (wir berichteten). Ins Visier der Ermittler waren sie geraten, weil die AVA-Geschäftsführung sie für verdächtig hielt. Gestützt wurde die Anzeige vom Aufsichtsrat und dem Vernehmen nach besonders vom damaligen Augsburger Landrat Karl Vogele (CSU), der Michale auch aus dessen Funktion als CSU-Fraktionschef im Kreistag kannte.
Die Staatsanwaltschaft durchsuchte damals die Wohnungen der AVA-Bediensteten. Als Indiz galt, dass bei zwei der Angeklagten Kopien von Prüfberichten gefunden wurden – viel mehr gab es nicht. Ob im Prozess noch mehr Beweise gekommen wären, bleibt offen. Denn bei allen drei Angeklagten wurde der Vorwurf der üblen Nachrede gestern eingestellt. Damit ist dieser Verfahrensteil ohne eine Entscheidung über Schuld oder Unschuld vorbei. Dies ist nur bei kleineren Vergehen üblich. „Für eine große Strafkammer ist das etwas Ungewöhnliches“, merkte der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Haeusler an, als der erste Antrag kam.
Ein öffentliches Ausbreiten zur Frage, wer damals wen in der AVA auf dem Kieker hatte, wird es somit nicht geben. Im Publikum saß gestern auch der neue Chef der AVA, Dirk Matthies, der das Unternehmen in ruhigere Fahrwasser steuerte. Der für gestern geladene Aichacher Landrat Christian Knauer (CSU), damals Aufsichtsrats-Chef, musste nicht in den Zeugenstand.
Für einen früheren leitenden Angestellten ist der Prozess damit vorbei. Er muss 1200 Euro Geldauflage bezahlen. „Es handelt sich um kein Schuldeingeständnis“, betonte Verteidiger Jörg Seubert, der die Einstellung des Verfahrens beantragte. Sein Mandant lebe momentan von Erspartem und habe 600 Euro monatlich zum Leben, seit er von der AVA freigestellt wurde. Das Arbeitsgericht habe signalisiert, erst nach dem Ende des Strafprozesses zu entscheiden. Das Ermittlungs- und Strafverfahren dauert insgesamt schon seit vier Jahren.
Bei den beiden anderen Angeklagten regte Staatsanwalt Franz Wörz die Einstellung an. Die Vorwürfe wegen der anonymen Schreiben fielen im Vergleich zu den anderen Anklagepunkten nicht ins Gewicht, so seine Begründung. Was mögliche Strafhöhen betrifft, kann das richtig sein. Zwar kam die Polizei nur zufällig auf die Nacktfotos, als sie bei den Männern durchsuchte. Doch die sexuelle Nötigung – einer der Angeklagten soll seine Sekretärin begrapscht haben – könnte auch eine Freiheitsstrafe bedeuten. Die Fotos soll einer der Angeklagten gegen den Willen der Mitarbeiterinnen gemacht haben. Zudem wurde bei ihm zu Hause neben etlichen gemeldeten Waffen eine ungemeldete Pistole gefunden. Diese Punkte werden an den nächsten Prozesstagen aufgearbeitet. "Bayern