AVA-Prozess: Anklage schrumpft zusammen
Nach Aufdeckung der Missstände geht es jetzt nicht mehr um üble Nachrede bei den drei angeblichen „Maulwürfen“. Der zentrale Anklagepunkt der üblen Nachrede wurde überraschend eingestellt.
Im AVA-Prozess gegen die angeblichen „Maulwürfe“ vor dem Landgericht wird es ab jetzt nicht mehr um die anonymen Briefe und Dokumente gehen, mit denen Missstände in der Müllverbrennung öffentlich gemacht und der damalige Geschäftsführer Walter Michale kritisiert wurde. Der zentrale Anklagepunkt der üblen Nachrede wurde gestern überraschend eingestellt.
Verteidigung bzw. Staatsanwaltschaft hatten dies beantragt. Von der vormals brisant klingenden Anklageschrift ist hinsichtlich der Müllaffäre nicht mehr viel übrig. Der weitere Prozess wird sich noch mit Aspekten wie Nacktfotos von Mitarbeiterinnen befassen.
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