Zwei Alkotests mit unterschiedlichen Ergebnissen
Ein Autofahrer muss bezahlen, weil er laut Polizei mit 0,5 Promille unterwegs war. Das Kuriose: Es wurden zwei Tests gemacht, einer davon lag knapp unter der Grenze.
Beim Essen zwei, drei Gläschen Wein genossen, am Feierabend schnell zwei Pils gezischt. Man fühlt sich völlig fit. Auch, um Auto zu fahren. Doch schon geringer Alkoholgenuss kann teuer werden, wenn man sich ans Steuer setzt. Die Grenze liegt bei 0,5 Promille. Die Folgen, wenn man erwischt wird: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot – mit kräftig steigender Tendenz, wenn man öfter auffällt.
Polizei ermittelt Mittelwert
Ein Banker, 55, musste jetzt in den sauren Apfel beißen. Das Kuriose an dem Fall: Beim Atemtest auf dem Polizeirevier gab es zwei Werte: einmal 0,49 Promille und einmal 0,52 Promille. Die Polizei legte einen Mittelwert von 0,5 Promille fest – sozusagen eine Punktlandung für den 55-Jährigen. Eine Amtsrichterin bestätigte den Wert – und damit die Strafe. Rechtsanwalt Ernst Lauffer, der den Banker vor Gericht vertrat, hält die Entscheidung dagegen für falsch und hat das Urteil per Rechtsbeschwerde vor dem Oberlandesgericht angegriffen.
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