Dubiose Geschäfte statt Verbraucherschutz: Der Vorstand des Augsburger "Verbraucherschutz Internet Vereins" ist wegen strafbarer Werbung im Visier der Justiz.

Dubiose Geschäfte statt Verbraucherschutz: Der Vorstand des Augsburger"Verbraucherschutz Internet Vereins" ist im Visier der Justiz.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen Beihilfe zur strafbaren Werbung und strafbare Kennzeichenverletzung vor. Seine mutmaßliche Komplizin, eine 26-Jährige aus Nürnberg, soll sich wegen strafbarer Werbung verantworten.
Die Frau bot den Ermittlungen zufolge unter dem Namen "GlobalFX" über das Internet Heimarbeit an, mit der man 3.500 Euro und mehr im Monat verdienen könne. Die Entsendung von entsprechenden Schulungsunterlagen wurde vom Kauf zweier E-Books zum Preis von 40 Euro abhängig gemacht.
In den Schulungsunterlagen wurde erklärt, wie man die zuvor gekauften E-Books bewirbt und weiterverkauft, so dass eine Vertriebspyramide entsteht. Problem dabei: Mit Fortschreiten des "Verkaufsmodells" würden die Absatzchancen allerdings immer geringer, so die Ermittler.
Der 22-jährige Augsburger soll die Frau unterstützt haben, indem er als Vorstand eines "Verbraucherschutz Internet Verein" im Internet vor Abzockern warnte, gleichzeitig aber das Geschäftsmodell seiner Komplizin als besonders positiv und vertrauenswürdig empfahl.
Außerdem, so die Staatsanwaltschaft, soll der Augsburger auf den Webseiten des "Verbraucherschutz Internet Verein" ein Emblem des Bundeskriminalamts (BKA) ohne die erforderliche Einwilligung veröffentlicht haben.
Verbraucherschützer in Deutschland und in Österreich hatten schon länger vor dem Geschäftsmodell der beiden Verdächtigen gewarnt. Auch die Staatsanwaltschaft nahm bereits vor Monaten die Ermittlungen auf.
Das Amtsgericht Augsburg erließ jetzt gegen beide Beschuldigte Strafbefehle mit Geldstrafen von 2700 Euro. Weil die Beiden Einspruch einlegten, wird es zum Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht kommen.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht als Strafrahmen für strafbare Werbung Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Der Strafrahmen im Markengesetz beträgt für Kennzeichenverletzungen Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
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