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01. Dezember 2009 18:42 Uhr

Parkplatzsheriff

Augsburger Amtsgericht verurteilt Schifferers Gehilfen

Zwei frühere Mitarbeiter von Parkplatzwächter Arthur Schifferer wurden verurteilt. Die Verhandlungen warfen kein günstiges Licht auf Schifferers Unternehmen. Von Stefan Krog

Augsburgs bekanntester Abschlepp-Unternehmer Arthur Schifferer. Bild: Puchner

Das Amtsgericht hat am Dienstag zwei frühere Mitarbeiter von Parkplatzwächter Arthur Schifferer, der momentan in Untersuchungshaft sitzt und selbst einem Prozess entgegensieht, wegen Körperverletzung bzw. Nötigung verurteilt.

Die Verhandlungen gegen die vorbestraften Männer warfen nicht das günstigste Licht auf Schifferers Unternehmen. Schifferer selbst sagte in beiden Verhandlungen als Zeuge aus.

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Dabei ging es auch grundsätzlich um Schifferers Tätigkeit vor dem Ärztehaus in der Oberbürgermeister-Dreifuß-Straße (nahe City-Galerie), wo er bis zu seiner Inhaftierung vor einem Monat Falschparker abschleppte und kostenpflichtig abmahnte (wir berichteten). Angeklagt war ein 28-Jähriger, der dort im Juli eine Art Parkkralle am Auto einer Falschparkerin angebracht hatte und diese erst entfernte, als sie sich zur sofortigen Zahlung von 100 Euro bereit erklärte. Angeklagt war dies als Erpressung - deswegen wird sich auch Schifferer in etlichen Fällen zu verantworten haben.

Der Angeklagte, der als "Praktikant" bei Schifferer eine Woche arbeitete, sagte, er sei nach der Unterweisung durch Schifferer davon ausgegangen, dass das Tun rechtens war. "Ich habe strikte Anweisungen gegeben", so Schifferer, der als Zeuge redselig auftrat.

Das Gericht sah das Vorgehen als strafbar an. Von einer Erpressung - das wäre bei einem Abkassieren ohne rechtlichen Anspruch der Fall gewesen - ging das Gericht in diesem Fall nicht aus, da dieser Punkt tatsächlich umstritten sei.

Die Autofahrerin erst nach Zahlung wegfahren zu lassen, sei aber in jedem Fall eine Nötigung, so Richterin Rita Greser. Laut Geschädigter sei ihr Auto plötzlich von Männern umstellt gewesen. "Wir hatten Angst, dass uns etwas getan wird." Weil sie nicht genug Bargeld dabeihatte, musste sie sich von einem Bekannten etwas leihen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 60 Tagessätzen zu 20 Euro.

Im zweiten Fall ging es um eine Schlägerei, die sich ein 24-jähriger Mitarbeiter Schifferers (Verteidiger Thorsten Hauck) im Februar mit einem Falschparker geliefert hatte. Der Mitarbeiter schlug einen Falschparker ins Gesicht, nachdem dieser ihn wohl provoziert hatte. Das Opfer, das keine Anzeige erstattete, erschien unentschuldigt nicht als Zeuge vor Gericht - möglicherweise wegen eigenen Fehlverhaltens, vermutete die Verteidigung.

"Falscher Mann am falschen Ort"

Im Prozess kam heraus, dass Schifferers Mitarbeiter wegen einer Persönlichkeitsstörung, die ihn aggressiv macht, behandelt wird. "Sie waren der falsche Mann am falschen Ort", so Richter Thomas Kessler. Der 24-Jährige wurde zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Interessant war die damalige Rolle Schifferers: Auf Schifferers Anweisung fuhr dessen ehemalige Lebensgefährtin den 24-Jährigen sofort nach dem Vorfall mit dem Auto weg, bevor die Polizei kam. Schifferer nannte den Beamten erst nach einem Monat den Namen des Mitarbeiters, was die Staatsanwaltschaft als Strafvereitelung wertet.

"Es ging mir nur darum, die beiden Männer auseinanderzubringen und die Situation zu deeskalieren", so Schifferer nun über seine Anweisung, den Mann wegzubringen. Die wegen Strafvereitelung angeklagte Ex-Lebensgefährtin (Verteidigung: Michael Weiss, Frank Thaler) wurde freigesprochen, weil nicht nachweisbar war, dass sie vorsätzlich die Ermittlungen erschweren wollte.

Am Rande der Verhandlungen kündigte Schifferers Verteidiger Prof. Jürgen Rath eine baldige Haftbeschwerde an. Der Haftbefehl wird mit Fluchtgefahr begründet. Dass Schifferers Mitarbeiter nicht wegen Erpressung, sondern lediglich wegen Nötigung verurteilt wurde, sieht Rath als positives Zeichen für den Prozess gegen Schifferer. Stefan Krog

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