Augsburger Sexclub: Staatsanwalt legt Beschwerde ein
Eine Anklage gegen die Führungsriege des Bordells Colosseum hatte das Landgericht nicht zugelassen. Die Augsburger Strafverfolger sind nun sauer. Von Stefan Krog
Nachdem das Landgericht die Anklage gegen die Führungsriege des Bordells Colosseum wegen Schwarzarbeit-Förderung nicht zugelassen hat, wird sich das Oberlandesgericht mit der Angelegenheit befassen.
Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz kündigte an, Beschwerde gegen den Beschluss der 9. Kammer des Landgerichts einzulegen. Die Ablehnung der Anklage bedeutet, dass es kein Hauptverfahren gibt. Die Staatsanwaltschaft warf der Führungsriege des Colosseums vor, für Prostituierte, die faktisch Angestellte seien, keine Sozialabgaben gezahlt zu haben. Das Gericht war aber der Meinung, dass die Prostituierten wie Selbstständige arbeiten, da sie von den Freiern und nicht vom Colosseum bezahlt werden. So argumentierte auch Verteidiger Nicol Lödler.
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