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Rede: Das Kreuz mit der Neutralität

Rede

Das Kreuz mit der Neutralität

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    Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio (rechts) sprach im Goldenen Saal über die Neutralität von Staat und Kirche. Dr. Markus Günther moderierte die anschließende Diskussion.
    Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio (rechts) sprach im Goldenen Saal über die Neutralität von Staat und Kirche. Dr. Markus Günther moderierte die anschließende Diskussion. Foto: Foto: Annette Zoepf

    Das Kruzifix-Urteil in Bayern hat gezeigt: Es ist ein schmaler rechtlicher Grat, auf dem sich Staat, Glaubensgemeinschaften und Religionsfreiheit begegnen. Zwar haben die Kirchen in Deutschland niemals den Aufbau einer Theokratie verfolgt. Doch, so Udo di Fabio, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn, versuchten die Kirchen schon immer, ihre Überzeugungen und Gebote in der Gesellschaft durchzusetzen. Die heute säkularen Staaten Europas brauchten Jahrhunderte, bis die Machtsphären von Politik und Kirche klar voneinander getrennt waren.

    Di Fabio, der zwischen 1999 bis 2011 Richter am Verfassungsgericht war, referierte im Goldenen Saal des Rathauses auf Einladung der Stadt, der Universität, des Evangelischen Forums und der Interkulturellen Akademie über „Neutralität und Laizität: Wie hält es der Staat mit der Religion?“. Das deutsche Modell der Kooperation verspricht Neutralität: Keine Religion wird bevorzugt. Diese Neutralität trägt jedoch den Zusatz „wohlwollend“, so der Jurist: „Der Staat hält die Religion nicht auf Abstand. So ist es in Deutschland erlaubt, bekenntnisorientierten Religionsunterricht auf staatlichem Territorium abzuhalten, nämlich in der Schule. Im streng laizistischen Frankreich gibt es diese Verschränkung von Staat und Religion nicht.“ Die staatliche Beteiligung an kirchlichen Pflegeheimen und Krankenhäusern, von denen die ganze Bevölkerung profitiert, sei ebenfalls nur mit „wohlwollender Neutralität“, nicht aber mit Laizität zu haben.

    Kollidiert das Grundrecht auf freie Religionsausübung mit den Rechten anderer, gebe es jedoch Anlass, neu über das Neutralitätsgebot nachzudenken. 2007 versammelten sich an einem Berliner Gymnasium, an dem es viele religiöse Auseinandersetzungen gab, sieben muslimische Schüler, um gemeinsam im Flur zu beten. In einem neutralen Staat an sich kein Problem, erklärt di Fabio. Doch die Schule verbot das Beten, ein Schüler klagte, und der Streit geht bis heute durch die Instanzen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Schüler, das Oberverwaltungsgericht der Schuldirektorin recht. Die Begründung: Der Schulfrieden sei gefährdet, es sei nicht möglich, wohlwollend zu agieren.

    Deutschlands Muslime ringen allerdings bis heute um wohlwollende Neutralität, wo es um den regulären Religionsunterricht geht. Derzeit hängt sich der Staat weit aus dem Fenster, indem er die Ausbildung von Religionslehrern und Imamen forciert. Di Fabio ist zwar alarmiert, dass der Staat damit die Neutralitäts-Messlatte reißt, hält das Engagement aber für „ein Gebot der Stunde“, denn: Der Islam müsse seinen Weg „aus den Hinterhöfen“ in die Gesellschaft finden.

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