Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Dem Denkmalschutz gefällt der Biergarten von Harry Winderl nicht

Augsburg
02.06.2017

Dem Denkmalschutz gefällt der Biergarten von Harry Winderl nicht

Der Denkmalschutz bemängelt die Gestaltung des Biergartens vor dem Thorbräu-Keller.
Foto: Harry Winderl

Gastronom Harry Winderl, der seit zehn Jahren den Thorbräu-Keller in der Innenstadt betreibt, hat jetzt einen ärgerlichen Brief vom Amt erhalten.

Seit zehn Jahren betreibt Gastronom Harry Winderl seinen Thorbräu-Keller in der Heilig-Kreuz-Straße. Den Außenbereich gestaltete der 49-Jährige ganz nach seinem Geschmack: Er verteilte Hackschnitzel, pflanzte Geranien und kümmerte sich um weitere Deko. Bei den Gästen kam das an.

Nach zehn Jahren erhielt er nun einen Brief von der Unteren Denkmalschutzbehörde, die im Augsburger Bauordnungsamt angesiedelt ist. Darin wird ihm mitgeteilt, dass das Gebäude ein Einzelbaudenkmal ist und Bestandteil des Ensembles Altstadt Augsburg. Veränderungen am und im Gebäude seien gestattungspflichtig. Es würden aber keine Genehmigungen vorliegen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

03.06.2017

Was gibts an dem Biergarten auszusetzen! Außerdem hat es 10 Jahre niemanden gestört. Typisch deutsches Beamtentheater, einfach mal wichtig machen!

03.06.2017

Das Schreiben mag für Herrn Winderl ärgerlich sein, aber warum schlagen Sie sich auf seine Seite, Frau Zissler? Das ist doch ein Artikel, kein Kommentar, wo Ihre eigene Meinung gefragt wäre.

Eine Wertung in der Überschrift eines Artikels ist nicht gut.

Vllt. finden ja andere Leute das Schreiben höchst erfreulich. Es könnte ja auch sein, dass der offenbar nicht genehmigte Biergarten dem ein oder anderen ein Dorn im Auge ist.

Oder ander Denkmalbesitzer, die sich an die Vorschläge und Richtlinien der Schützer halten, sind hocherfreut, dass es endlich auch Herr Winderl und Nachfolger tun müssen.

Dass man jetzt nach 10 Jahren daherkommt ist allerdings ziemlich schräg. Den Thorbräukellergartenausschank hat noch nie jemand vom BOA gesucht? Ihn gesehen, von ihm gehörtgelesen?

Da könnte man schon fast wieder an Gewohnheitsrecht und Verwirkung denken. Genehmigung durch konkludentes Handeln der Nichtbeanstandung.

02.06.2017

endlich schaut mal was gut aus und dann kommt der Berümte Augsburger Amtsschimmel und Fängt laut das Wiehern an !!!aber bei diesem Baureferenten ist das schon Klar