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Prozess in Augsburg: Frau schenkt ihrem Sohn zum 16. Geburtstag einen Joint

Prozess in Augsburg

Frau schenkt ihrem Sohn zum 16. Geburtstag einen Joint

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    Marihuana-Zigarette
    Marihuana-Zigarette Foto: dpa

    Es war ein völlig missglücktes Geschenk mit schlimmen Folgen, das eine Mutter ihrem Sohn zum 16. Geburtstag machte: Bei einer Party am Lech überreichte sie ihrem Sprössling einen Joint. Das war vor fast fünf Jahren. Dass die Frau für die Übergabe der Marihuana-Zigarette einmal im Gefängnis landen würde, ahnte sie damals sicher nicht.

    Der Joint, der im August 2006 in der Runde der bestens gelaunten jungen Geburtstagsgäste kreiste, wäre wohl in Vergessenheit geraten, wäre es nicht Jahre später beim Familiengericht zu einem Sorgerechtsstreit über die Kinder der heute 40-jährigen Frau gekommen. Dabei war der Vorwurf aufgetaucht, die Frau habe ihren damals noch minderjährigen Sohn zum Drogenkonsum verführt. Das Familiengericht informierte die Staatsanwaltschaft.

    Die leitete ein Verfahren gegen die Mutter ein wegen „Abgabe von Drogen an Minderjährige“ – immerhin ein Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Die Frau bestritt und wurde prompt in Untersuchungshaft genommen. Nach zwei Monaten im Gefängnis legte sie ein Geständnis ab und wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Gabi Holzer musste sich jetzt mit dem verhängnisvollen Geburtstagspräsent befassen. Die Mutter (Verteidiger: Reinald Lindenmeir) räumte ein, einen großen Fehler gemacht zu haben. Die damalige Party sei „sehr lustig“ gewesen. Ihr sei nun im Nachhinein völlig klar, dass man „so etwas nicht machen darf“. Zum Glück, so sprang ihr der Verteidiger bei, sei der Geburtstags-Joint nicht der Beginn einer Drogen-Karriere gewesen. Äußerst verwerflich fand Staatsanwalt Ivo Holzinger das Verhalten der Frau. „Eine Mutter soll ihr Kind von Drogen fernhalten. Hier ist das Gegenteil der Fall.“ Das Schöffengericht folgte dem Strafantrag des Anklägers und verurteilte die bislang unbescholtene Mutter zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten und 200 Stunden Sozialdiensten. utz

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