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Augsburg: Heute werden Harry S. Anwälte wohl versuchen, Verwahrung zu verhindern

Augsburg

Heute werden Harry S. Anwälte wohl versuchen, Verwahrung zu verhindern

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    Staatsanwältin Maiko Hartmann fordert mehr als 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Dr. Harry S.
    Staatsanwältin Maiko Hartmann fordert mehr als 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Dr. Harry S. Foto: Ulrich Wagner

    Im Prozess gegen den Augsburger Kinderarzt Harry S. wegen sexuellen Missbrauchs von 21 Buben halten die Verteidiger am heutigen Freitag (9.00 Uhr) ihr Plädoyer. Staatsanwältin Maiko Hartmann hatte gestern eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten und die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten gefordert. Den beiden Rechtsanwälten des 41-Jährigen wird es voraussichtlich besonders darum gehen, die Verwahrung ihres Mandanten zu verhindern.

    Denn auch wenn die Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft werden muss, könnte das bedeuten, dass Harry S. bis ins hohe Alter eingesperrt bleibt. Der Gerichtsgutachter hatte dem Kinderarzt eine sehr hohe Rückfallgefahr bescheinigt, ihn allerdings auch für therapiefähig gehalten. Die Staatsanwältin nannte den 41-Jährigen einen "äußerst gefährlichen" Serientäter.

    Die junge Staatsanwältin fährt einen knallharten Kurs gegen Harry S. Sie zählt alle einzelnen Fälle des sexuellen Missbrauchs noch einmal auf und lässt dabei kein Detail aus. 21 Opfer sind es. Hartmann spricht nicht schnell und setzt Betonungen dort, wo es konkret darum geht, was der angeklagte Kinderarzt mit den Buben zwischen vier und neun Jahren gemacht hat. Sie schaut den angeklagten Kinderarzt während ihres Plädoyers immer wieder durchdringend an. Harry S. kann dem Blick der Staatsanwältin nicht standhalten, er sieht weg. Vielleicht hört er auch ein wenig weg, denn das, was die Anklägerin sagt, ist für den 41-jährigen Mediziner alles andere als angenehm.

    Harry S. habe seine Vertrauensstellung als Kinderarzt ausgenutzt

    Hartmann sagt, Dr. Harry S. sei ein „äußerst gefährlicher Serien-Sexualtäter“, der 15 Jahre lang unentdeckt kleine Jungs schwer missbraucht hat. Er habe dabei ganz bewusst seine Kompetenz und Vertrauensstellung als Kinderarzt ausgenutzt. Hartmann sieht die Vorwürfe aus der Anklage nach mehr als drei Monaten Beweisaufnahme bestätigt. Auf drei verschiedene Arten hat sich S. demnach an seine Opfer herangemacht: Er sprach sie einfach auf der Straße in Augsburg, München und Hannover an. Er organisierte unter falscher Flagge Ausflüge für sozial benachteiligte Buben. Und er verging sich an den Söhnen zweier Lebensgefährtinnen. Die Beziehungen zu den Frauen waren platonisch. Nach übereinstimmenden Aussagen von Gutachtern ist S. kernpädophil, also ausschließlich sexuell auf Kinder fixiert, in seinem Fall auf Jungs.

    Dass der Angeklagte die Buben missbraucht hat, sei zweifellos bewiesen, so Hartmann. Harry S. hat zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Er hatte zudem von seinen Taten Fotos und Videos angefertigt. In mehreren Fällen hat er seine jungen Opfer sogar mit Schlafmitteln aus seinem Notfallkoffer betäubt. Die Kinderausflüge, die der Arzt organisierte, hätten ausschließlich dem Ziel gedient, die mitfahrenden Buben zu missbrauchen. Hartmann kritisiert das Aussageverhalten des Angeklagten; er habe nur gestanden, was bereits nachgewiesen worden sei. Die Taten seien auch nicht spontan gewesen, wie S. behauptet hat.

    Die Staatsanwältin hält den Angeklagten für voll steuerungs- und schuldfähig. Zu seinen Gunsten spreche, dass er in drei gravierenden Fällen einem Täter-Opfer-Ausgleich zugestimmt hat. Durch sein Geständnis habe er vielen Opfern eine Aussage vor Gericht erspart. Und er habe sich mehrfach entschuldigt und Reue gezeigt.

    Die missbrauchten Buben leiden bis heute

    Was Staatsanwältin Hartmann Dr. Harry S. aber sehr negativ ankreidet: „Er hat über einen langen Zeitraum hinweg erhebliche kriminelle Energie gezeigt.“ Und er habe seinen Beruf als Arzt massiv missbraucht, nur um seinen Sexualtrieb zu befriedigen. Die Rückfallgefahr für schwere Sexualstraftaten liege laut Gutachter Richard Gruber „deutlich über 50 Prozent“. Und letztlich habe er sich gezielt besonders schutzbedürftige Opfer ausgesucht. Die missbrauchten Buben leiden bis heute an den Folgen der Taten. Sie hätten Ängste, Alpträume, Schlafstörungen, ließen sich nicht mehr duschen oder von Kinderärzten untersuchen.

    Aus diesen Gründen fordert Maiko Hartmann beinahe die Höchststrafe für Harry S.: vierzehneinhalb Jahre Haft, dann Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit und ein lebenslanges Berufsverbot. Die Opferanwälte schließen sich der Staatsanwältin an. Sie wollen Dr. Harry S. aber auch noch einmal klar vor Augen führen, was er angerichtet hat. „Sie haben eine Schneise der emotionalen Verwüstung bei den Kindern hinterlassen“, sagt Stephan Eichhorn. Anwalt Bernd Scharinger kritisiert scharf, wie S. die Missbrauchstaten mit seinen Verdiensten als Kinderarzt „aufgerechnet“ habe: „Sie haben ein zwölfjähriges Mädchen gerettet – soll das den Missbrauch an 21 Buben rechtfertigen?“

    Anwältin Marion Zech nennt den Angeklagten „herzlos“. Sie vertritt den Sohn einer Ex-Lebensgefährtin. S. sei für den Jungen wie ein Vater gewesen, das Kind habe alles Vertrauen in ihn gesetzt. Doch Harry S. nutzte die Gelegenheit, bei einem Wochenendausflug in einem Hotelzimmer mit dem Buben zu übernachten. Er betäubte ihn und übte an dem schlafenden Jungen Analverkehr aus. „Er war für Sie ein leblos daliegendes Objekt“, so Zech. Und Rechtsanwalt Florian Engert stellt fest: „Sie sind genau das Schreckgespenst des Sexualtäters, der Kinder wahllos auf der Straße wegfängt.“

    Das Urteil soll am 10. März fallen.

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