Junge stirbt nach OP: Warum das Gericht die Ärzte freigesprochen hat
Ein 13-Jähriger ist nach einer Operation an der Augsburger Hessing-Klinik gestorben. Seit dem heutigen Freitag steht fest, dass zwei dafür angeklagte Ärzte nicht bestraft werden.
Der Tod von Johannes H., 13, liegt fünf Jahre zurück. Der Bub starb im April 2010 nach einer Operation in der Augsburger Hessing-Klinik. Nun steht fest, dass die Ärzte dafür nicht bestraft werden.
Das Amtsgericht sprach zwei ehemalige Mediziner der Klinik vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Was passiert ist, sei tragisch, aber nicht strafbar, begründete Richterin Elke Bethge das Urteil.
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