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Mann will Beiträge nicht zahlen: Kammer droht Handwerker mit Haftbefehl

Mann will Beiträge nicht zahlen

Kammer droht Handwerker mit Haftbefehl

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    Weil ein Augsburger Handwerker den Pflichbeitrag nicht zahlen will, droht ihm die Kammer mit einem Haftbefehl.
    Weil ein Augsburger Handwerker den Pflichbeitrag nicht zahlen will, droht ihm die Kammer mit einem Haftbefehl.

    Helmut M. ist ein ganz normaler Handwerker. Als Maschinenbaumechanikermeister arbeitet er in seinem eigenen Betrieb. Er ist Chef und Mitarbeiter in einem. Die Wirtschaftskrise macht ihm schwer zu schaffen. Doch noch mehr als die Umsatzeinbuße von bis zu 70 Prozent trifft ihn der Streit mit der Handwerkskammer.

    Er verweigert die Pflichtbeiträge, die Kammer droht ihm jetzt mit Beugehaft. "Es geht ums Prinzip", sagt der 38-Jährige eisern.

    Es sind 318 Euro, die er der Kammer nicht zahlen will. "Die Kammer bringt mir nichts und der Grundbeitrag ist unangemessen hoch", kritisiert der Meister die Zwangsmitgliedschaft. Total verärgert ist er, weil die Kammer ihm vorgeschlagen habe, er soll doch seinen Betrieb aufgeben. Dann brauche er auch keine Beiträge zahlen. Helmut M. findet das zynisch. Zweimal schickte die Kammer den Gerichtsvollzieher. Nun droht man ihm, notfalls die eidesstattliche Erklärung über seine finanzielle Situation per Haftbefehl zu erlangen.

    15 Fälle in ganz Schwaben

    Die Kammer sieht den Vorgang nüchtern: "Die Erhebung des Beitrags ist durch die Handwerksordnung zwingend vorgeschrieben. Wir sind verpflichtet von allen Beiträge zu erheben und können keine Ausnahme machen." Man sei gerne bereit über Stundung und Ratenzahlungen oder Ähnliches zu reden, so Sprecherin Monika Treutler-Walle.

    Bei den über 26 000 Handwerksbetrieben in Schwaben kommt es insgesamt bei 10 bis 15 Fällen zum Erlass eines Haftbefehls, so die Kammersprecherin. Mit Unternehmen, die sich im Augenblick nicht in der Lage sehen zu bezahlen, werde eine wohlwollende Stundung oder auch moderate Ratenzahlungen vereinbart. Dies laufe in den meisten Fällen völlig unkompliziert. "Im Zuge der Gleichbehandlung aller Betriebe, insbesondere derer, die ihre Beiträge pünktlich entrichten, gehen wir bis zur Vollstreckung", sagt Treutler-Walle. Im Gegenzug böte die Kammer den Mitgliedern eine umfangreiche Palette an Leistungen an. Unter anderem auch Rechtsauskünfte.

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