Die Ladehofstraße bleibt für den Autoverkehr als Baustellenumfahrung geöffnet. Das Landgericht Augsburg hat am Mittwochmittag den Antrag des Parkhausbetreibers zurückgewiesen. Von Stefan Krog

Dieser sah vor, die Straße für den Verkehr zu sperren. Zu klären war für das Gericht, ob die Freigabe für den Autoverkehr mögliche Besitzrechte des Parkhauses an Grundstücksflächen berührt.
Mit der Entscheidung steht die Ladehofstraße während des Kö-Umbaus und der Sperrung des Kaiserhofknotens bis November für Autofahrer weiter als direkte Verbindung zwischen Halder- und Hermanstraße zur Verfügung. Zahlen, wie viele Autos dort täglich fahren, liegen nicht vor. Nach Schätzungen der Stadt dürfte es sich um etwa 3000 Fahrzeuge pro Tag handeln. (skro)
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