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Augsburg: Mann fliegt mit Sarah-Connor-Konzert auf die Nase

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Mann fliegt mit Sarah-Connor-Konzert auf die Nase

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    Popstar Sarah Connor.
    Popstar Sarah Connor. Foto: DPA

    In Augsburger Zeitungen, in Radiospots und auf Plakaten wurde im Sommer 2007 kräftig die Werbetrommel gerührt. Angekündigt war ein Konzert mit den Popsängerinnen Sarah Connor und Jeanette Biedermann. Doch zwei Tage vor dem geplanten Auftritt am 1. September wurde es abgesagt.

    Aus "technischen Gründen", hieß es damals. Was zwar nicht der Wahrheit entsprach, doch die ist bisweilen bitter. Denn zu dem Zeitpunkt waren nur knapp 300 Karten verkauft. Viel zu wenig für die rund 10.000 Besucher fassende Schwabenhalle, ganz abgesehen von den 80.000 Euro an Kosten, die bis dahin aufgelaufen waren.

    Die Hintergründe, warum das Konzert von vornherein scheitern musste, kamen nun vor dem Amtsgericht zur Sprache. Der Veranstalter war in der Popszene gänzlich unbekannt. Was nicht weiter verwundert. Das Unternehmen war beim Finanzamt erst zum 1. Juli 2007 als Gewerbe angemeldet worden. Von einer Altenpflegerin, auf Bitten ihres Freundes, der jetzt auf der Anklagebank saß. Verständlich, dass der sich 42-Jährige mit seinen Aktivitäten nicht ins Rampenlicht drängte. Seit Jahren sind Gläubiger, Gerichtsvollzieher und Steuereintreiber hinter dem gelernten Kfz-Mechaniker her, der später ins Bauträgergeschäft eingestiegen ist.

    Seitenlang verlas Richter Gerald Holler vergebliche Pfändungsversuche, noch bevor Wolfgang H. sich ins Abenteuer des Showgeschäfts gestürzt hat. Er schloss Verträge mit dem Management der Popsängerinnen, der Augsburger Messehallen GmbH, mit Bühnentechnikern, einem Tonmeister, schaltete Werbespots im Radio. Was schon im Vorfeld des Konzerts jede Menge Geld kostete, was der Angeklagte nicht hatte. "Wir waren Träumer", entschuldigte er sich vor Gericht.

    Am Ende verurteilte das Amtsgericht Wolfgang H. wegen zweifachen Betrugs zu einem Jahr Gefängnis. Es entsprach damit weitgehend der Forderung von Staatsanwalt Michael Edelmann. Sein Verteidiger Werner Ruisinger, der auf Freispruch plädiert hatte, will gegen das Urteil in Berufung gehen. Denn sein Mandant bestreitet, jemals eine Rechnung über 10.000 Euro für die Spots im Lokalradio erhalten zu haben. In der Rechnungsadresse hatte sich in der Tat ein Fehler eingeschlichen. Ein anderer Dienstleister bestätigte vor Gericht, dass er seine Forderung zwischenzeitlich mit der Hilfe eines Rechtsanwalts hat eintreiben können.

    Weil Wolfgang H. nach dem geplatzten Konzert untertauchte, kam es erst jetzt zum Gerichtsverfahren. Der 42-Jährige hielt sich in Kolumbien versteckt. Mit Haftbefehl gesucht, wurde er im Januar dieses Jahres auf dem Münchner Flughafen festgenommen. Von Peter Richter

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