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Graben/Augsburg: Mann rast mit Tempo 240 fünf Meter hinter Polizeiauto her

Graben/Augsburg

Mann rast mit Tempo 240 fünf Meter hinter Polizeiauto her

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    Symbolbild
    Symbolbild Foto: dpa

    Am Steuer eines Fünfer-BMW raste ein Kleinunternehmer, 34, an einem Samstagnachmittag im Mai mit Tempo 240 auf der Bundesstraße 17 auf freier Strecke gen Süden. Dabei hing er einem anderen BMW der selben Serie quasi am Kofferraum. Der Abstand bei der mörderischen Geschwindigkeit betrug lediglich 5,5 Meter. Pech für den Flitzer: Das Auto vor ihm war ein ziviles Polizeifahrzeug. Und es hatte eine elektronische Messanlage an Bord. Gestern musste sich der Verkehrssünder wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung vor Amtsrichter Walter Hell verantworten. Und kam glimpflich davon.

    Polizeibeamter schildert Vorfall auf B17

    Die zivile Streife der Autobahnpolizei – diese ist auch für die vierspurig ausgebaute B17 zuständig – war nach Lagerlechfeld unterwegs, weil dort ein „Gegenstand auf der Fahrbahn“ gemeldet worden war. „Wir waren sehr schnell, weil so ein Gegenstand immer eine große Gefahr darstellt“, schilderte einer der beiden Beamten als Zeuge den Grund für die relativ rasante Fahrt. Der Polizeitacho zeigte 240. Plötzlich habe sein Kollege gesagt: „Schau mal, wie nahe der auffährt.“ Der Fünfer-BMW des Angeklagten war so dicht dahinter, dass die Beamten dessen Kennzeichen nicht mehr sehen konnten. Rund 1000 Meter Strecke sei der Angeklagte so hinter dem Zivilauto hergefahren. Bei Lagerlechfeld – hier war das Tempo auf 100 beschränkt – war der 34-Jährige immer noch mit 132 Kilometern pro Stunde unterwegs, wurde von der Videoanlage gemessen und dann gestoppt.

    Der Verkehrssünder (Verteidiger: Hartmut Dinkelacker) machte keine Angaben im Prozess. Allerdings musste auch die Staatsanwaltschaft letztlich vom Vorwurf einer Verkehrsstraftat (Nötigung und Verkehrsgefährdung) abrücken. Denn einmal gilt auf der B17 keine Tempobegrenzung (außer sie ist eigens durch Schilder angezeigt), zum anderen hatte der BMW-Fahrer weder die Lichthupe benutzt noch versucht, das Polizeifahrzeug zur Seite zu drängen, um zu überholen. Die Strecke war übersichtlich, die Wetterverhältnisse waren normal. So blieben am Ende nur zwei vorsätzliche Verkehrsordnungswidrigkeiten übrig: einmal das zu dichte auffahren mit 1/20 des notwendigen Sicherheitsabstandes, zum zweiten die Tempoüberschreitung bei Lagerlechfeld.

    Fahrverbot von drei Monaten

    Richter Walter Hell verurteilte den Mann zu einer Geldbuße von 800 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten. Den Abstand von 5,5 Metern bei Tempo 240 bezeichnete das Gericht aber als „an sich schon kriminell“. „Wenn in dieser Situation ein tödlicher Unfall passiert, dann sitzen Sie nicht hier, sondern vor dem Schwurgericht“, warnte Hell den 34-Jährigen.

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